Warenbetrug?

2 Antworten

Das Geld müsstest Du privatrechtlich einklagen, dazu einen Anwalt beauftragen der zunächst Geld kostet (Dein Geld).

Selbst wenn Du am Schluss ein Urteil gegen den Verkäufer in der Hand hast, bedeutet das nicht, dass auch Geld an Dich fließt. Erfahrungsgemäß haben solche Leute dann kein Geld auf dem Konto, arbeiten nicht etc.

Deine Entscheidung, ob Du dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterher wirfst.

Von einer Anzeige erhalten Sie nicht Ihr Geld zurück. Dazu müssen Sie das schon zivilrechtlich einklagen.