War die Wohngruppe auch eine Maßnahme?
Ich kenne ein Person, der wurde am 14.02.2017 Rechtskräftig § 63 StGB verurteilt, und am 09.11.2020 wurde die weitere Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.
Da er wieder im Internet Beleidigungen und Bedrohungen postete, wie mit dem inhalt "Ich habe nur Kriminalität im Kopf" hatte die Staatsanwaltschaft die widerruf der Bewährung beantragt.
Das Gericht hatte gegen ihn eine erneute Unterbringung nach § 67 h StGB angeordnet und damit er nicht in die Forensik geht, müsste er in die AWO Wohnstätte einziehen das heißt quasi dass es nur 2 Optionen hatte entweder "AWO Wohnstätte." oder "Maßregelvollzug."
und meine Frage ist, war die Einzug also Unterbringung in einer Wohngruppe (Wohnstätte) auch eine Maßnahme?
1 Antwort
Äm ich glaube dir deine Geschichte nicht ich saß im knast nicht im 63er (so wurde es im knast genannt) . Aber niemand wiederruft die Bewährung weil jemand postet das er nur Kriminalität im kopf hat eine Bewährung wird widerrufen wenn du neue straftaten begehst und so ein post ist nicht strafbar