War das Urteil so erwartbar (Grundsatzurteil)?

3 Antworten

Grundsätzlich ja - hier ging es in erster Linie um "serienmäßige Heckspoiler".

Der Waschstrasseninhaber muß dafür Sorge tragen, daß alle gängigen (also serienmäßig) ausgestatteten Fahrzeuge nicht beschädigt werden - der Kunde muß sich darauf verlassen können, daß das eingehalten wird.

Es war zu erwarten, dass der Betreiber der Waschstraße haftbar gemacht wird. In solchen Fällen liegt die Beweislast häufig bei dem Betreiber, um zu zeigen, dass die Schäden nicht durch die Waschstraße entstanden sind.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Betreiber von Waschstraßen verantwortungsbewusst ihre Anlagen warten und dementsprechende Fahrzeuge vorab auf schlecht befestigte Teile hinweisen und warnen.

Das Urteil setzt damit einen weiteren Maßstab für die Haftung von Dienstleistern in der Automobilbranche.


wattdennnu2  21.11.2024, 17:04
In solchen Fällen liegt die Beweislast häufig bei dem Betreiber, um zu zeigen, dass die Schäden nicht durch die Waschstraße entstanden sind.

Nein. Der Geschädigte hat die Beweislast!

ichweisnix  22.11.2024, 07:16
@wattdennnu2
Nein. Der Geschädigte hat die Beweislast!

Es war in dem Fall unbestritten, das der Schaden während des Waschvorgangs entstaden ist. Der Spoiler wurde ja abgerissen.