Wann zählt ein Härtefall bei Eigenbedarfskündigung?

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Wo suchen Sie denn? Zimmerzahl, m², Miethöhe kalt/warm?

In 50858 Köln-Junkerdorf, 97m² (barrierefrei Balkon) oder 50226 Frechen, 81m² (2.OG, Balkon, kein Aufzug!) jedweils mit TG-Stellplatz, könnte ich Ihnen etwas anbieten.


Hoffnung742 
Beitragsersteller
 25.02.2025, 17:41

Danke das ist ganz lieb aber leider passt das nicht . Durch Schule Ärzte Therapeuten und meine Arbeit sind wir auf Gummersbach angewiesen .

Nach notariellen Kaufvertrag dauert es vermutlich 2 Monate, bis der Käufer die Eigenbedarfskündigung aussprechen kann. Du hast eine K.-Frist von 9 Monaten. In diesem Zeitraum musst du dir eine neue Wohnung suchen und finden und diese Aktivitäten belegen können, vorallem wenn sie negativ sind. Dann hättest du eine Chance,dass die Suchfrist verlängert wird.

Da solltest du dich wirklich mit einem Fachanwalt für Mietrecht beraten. Letztendlich müssen hier immer die Interessen des Mieters und des Eigentümers gegeneinander abgewogen werden. Und ein Eigentümer, der sich eine Immobilie explizit kauft, um sie selbst zu bewohnen, hat natürlich auch ein hohes Interesse.

Du wirst einen Fachanwalt beauftragen müssen zur genauen Prüfung. Ein "findet keine andere Wohnung" ist häufig kein Härtefall. Ein "Kind muss da bleiben" (wegen Betreuung o.ä.) schon eher. Aber das muss wirklich im Einzelfall komplett auseinander genommen werden.