Wann wäre die Flucht vor der Polizei mit verschiedenen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen verjährt?

1 Antwort

Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße sind keine Straftaten und damit auch keine verbreche.

Vekehrsordnungswiedrigkeiten verjähren nach 3 Monaten.

Bei einer Verfolgungsjagd hingegen kommt z.B. der Tatbestand des illegalen Autorennen in Betracht, der verjährt erst wesentlich später.