Wann muss Vaterschaftsunterhalt gezahlt werden?
Guten Tag,
ich habe eine allgemeine Frage zum Vaterschaftsunterhalt, da ich durch verschiedene Rechtslagen etwas verwirrt bin, wollte ich folgende Situation schildern:
Angenommen zwei unverheiratete junge Erwachsene zeugen versehentlich ein Kind und die Mutter beschließt es zu behalten. Muss der Vater Unterhalt für das Kind zahlen, auch wenn er nur der biologische und nicht der rechtliche Vater ist? Wenn ja nach Prinzip der Düsseldorfer Tabelle oder nur einen begrenzteren Zeitraum?
Grundsätzlich betrifft mich die Situation nicht, aber mich verwundert es, wie locker einige Jugendliche mit Verhütung umgehen, obwohl es salopp gesagt schnell sehr teuer werden kann.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten
5 Antworten
Muss der Vater Unterhalt für das Kind zahlen, auch wenn er nur der biologische und nicht der rechtliche Vater ist?
Solange nicht feststeht, dass er der rechtliche Vater ist, muss er nicht zahlen. Aber nachzahlen muss, wenn er aufgefordert wurde die Vaterschaft anzuerkennen bzw. die Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Wenn sie also sein Kind bekommt, dann ist er der biologische Vater. Sollte sie aber z.B. zu dem Zeitpunkt verheiratet sein, dann ist der Ehemann der rechtliche Vater. Würde sie dem z.B. nicht erzählen, dass es nicht sein Kind ist, dann bleibt der auch der rechtliche Vater. Oder ein anderer Mann erkennt die Vaterschaft an (wissentlich oder unwissentlich, dass er nicht der Vater ist).
Ja und es stimmt, dass einige Leute recht locker damit umgehen, wenn sie mit Jemandem schlafen. Und dann ganz überrascht tun, wenn die Frau schwanger wird und dann noch das Baby behalten will. Klar gibt es ach Verhütungspannen, aber man sollte sich immer vor Augen führen, dass die Chance eben gegeben ist, dass sie schwanger wird. Es sei denn, sie kann keine Kinder (mehr) bekommen. Dann muss man eben auch zu seiner Verantwortung stehen. Wobei auch immer anzuraten ist, dass man einen Vaterschaftstest machen lässt, wenn man nicht verheiratet ist. Wobei man sich ja auch mit Trauschein nicht sicher sein kann ;-).
Ich finde das irgendwie beruhigend!
Da wird eine Frage gestellt, die mit Kinderrecht und Unterhalt zu tun hat. Und es ist so sicher wie das Amen in der Kirche: Innerhalb kurzer Zeit kommt eine fundierte, plausible und hochanständige Antwort von Kessie!
Liebe Kessie, ich glaube, wenn es Dich nicht gäbe, müsste man Dich erfinden! Herzlichen Dank!
Ja, das ist leider so. Allerdings relativ unproblematisch es gerade zu biegen, wenn sich alle Beteiligten einig sind.
Rechtlicher Vater wird er, wenn er die Vaterschaft anerkennt oder ein Gericht die Vaterschaft feststellt.
Dann muss er auch Unterhalt zahlen.
wenn er nur der biologische vater ist, muss er garnichts zahlen und hat auch keinerlei recht an dem kind. erst durch vaterschaftsanerkennung wird ein unverheirateter mann rechtlicher vater eines kindes. dadurch hat er die pflicht unterhalt zu leisten, hat das recht auf umgang und gemeinsames sorgerecht
"Muss der Vater Unterhalt für das Kind zahlen, auch wenn er nur der biologische und nicht der rechtliche Vater ist?"
Er ist, wenn die Mutter ihn korrekt angibt, selbstverständlich auch der rechtliche Vater.
Wenn man der biologische Vater ist, die Frau sich dann trennt, ist man Unterhaltspflichtig unabhängig ob man nicht der rechtliche Vater ist oder nicht!
Zum Unterhalt verpflichtet ist der biologische Vater. Im Zweifel muss diese biologische Vaterschaft durch ein gerichtliches Vaterschaftsverfahren geklärt werden.
das ist falsch. der bio-vater ist zu garnix verpflichtet bis er als rechtlicher vater festgestellt wurde oder eingetragen ist. es kann ja auch der ehemann-kuckucksvater automatisch rechtlicher vater sein und bleiben. dann ist der ehemann als nicht-bio-vater rechtlicher vater und unterhaltspflichtig etc.
Wenn feststeht, dass er der biologische Vater ist muss er auch Unterhalt zahlen. Sonst könnte jede Ehefrau die von einem anderen Schwanger wird es ihrem Ehemann unterjubeln. Als sogenanntes Kuckuckskind.
du redest schon wieder unsinn. der biologische vater muss niemals zahlen. er muss durch vaterschaftsanerkennung oder durch gerichtliche vaterschaftsklage festgestellt werden als rechtlicher vater. so lange er das nicht ist, muss er garnix zahlen.
ein ehemann wird immer innerhalb der ehe rechtlicher vater für die in der kinder geborene kinder. egal ob er der biovater ist oder nicht. so lange er nichts dagegen unternimmt, bleibt er das auch mit allen rechten und pflichten.
Logischerweise wenn es bewiesen ist, dass er der biologische Vater ist. Vaterschaftstest!
In meinem Bekanntenkreis gab es den schrägen Fall, dass das Ehepaar bereits getrennt und in Scheidung lebte, als die Frau von ihrem neuen Partner schwanger wurde - obwohl alle involvierten Parteien über die Situation im Klaren waren, gab es keine Möglichkeit, dass der Noch-Ehemann NICHT automatisch der rechtliche Vater wurde...