Gewerbe gründen, Lieferando Restaurant?

4 Antworten

  1. Ich glaube nicht, dass deine private Küche den Anforderungen der Lebensmittelaufsicht entspricht. Schau mal da:

https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjgmtWwiLn5AhVQ_rsIHX2JATcQFnoECAsQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.berlin.de%2Fba-mitte%2Fpolitik-und-verwaltung%2Faemter%2Fordnungsamt%2Fveterinaer-und-lebensmittelaufsicht%2Fmerkblatt-einrichtung-gewerblicher-kuechen.pdf&usg=AOvVaw1fZ4G79K30JKFiIWcqIsmJ

  1. Wer seine Waren oder Dienstleistungen im Netz anbietet, muss gem. § 5 TMG auch ein vollständiges Impressum angeben.

Das kannst du grundsätzlich machen, aber Lebensmittel hat immer Auflagen.

Deine Küche muss dann irgendwelchen Auflagen genügen.

die Gerichte koche und liefere sie dann anschließend selber, ist das erlaubt?

Nein. Wenn du gewerblich Nahrungsmittel herstellen und verkaufen willst, muss deine Küche dafür ein Menge Voraussetzungen erfüllen, die der WKD kontrolliert. Das ist sehr teuer, da z. B. mehrere Waschbecken vorhanden sein müssen, alle Arbeitsflächen und Schränke ausschließlich aus Edelstahl sein müssen usw.

Alex

Also ich weiß nicht, wie es in NRW ist, aber in Berlin könntest du das nicht machen. Du bräuchtest eine von deinem Privaten strikt abgetrennte Küche! Dazu gibt es viele Auflagen zu erfüllen, Sauberkeit, Haltbarkeit usw.. Wenn das so einfach wäre, hätt ichs auch schon längst gemacht und 😉.


ndson 
Beitragsersteller
 09.08.2022, 02:40

Könntest du mir vielleicht ein Link von den Auflagen senden?