FWD: in der Grundausbildung freistellen lassen und Verpflichtungszeit kürzen?

3 Antworten

Denke schon, dass das möglich ist. Am besten gleich zu beginn deiner Ausbildung deinem Zugführer melden.

Zur Verpflichtungszeit kürzen, würde ich nicht sagen, dass des geht sonst wäre das Wort der "Verpflichtung" fehl am Platz.



cogito47 
Beitragsersteller
 08.11.2015, 12:09

Vielleicht, aber wenn es nicht geht, kann ich immer noch nach sechs monaten Probezeit sagen, dass ich gehe, oder?

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rav3ry  08.11.2015, 12:12
@cogito47

Jaaaa, ich weiß nicht genau wies da ausschaut aber du hast die Pflicht das Eigentum des Staates zu schützen, in dem Fall dein Gehalt dass du bekommst. Wenn du weißt, dass dus nicht machen willst, aber trotzdem noch paar Monate Gehalt kassieren willst, gehst du am Rande der Legalität nach Soldatengesetz meines Wissens nach.

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cogito47 
Beitragsersteller
 08.11.2015, 12:20
@rav3ry

Nein, das stimmt nicht, das ist auf keinen Fall meine Absicht, und soweit ich weiß, ist eine Probezeit genau für solche Fälle und für die Fälle, dass sich Interessen ändern, gedacht!

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rav3ry  08.11.2015, 12:22
@cogito47

Ich weiß das nicht genau. Muss vllt navynavy mal bitten was dazu zu sagen, ich weiß nur bei uns gabs auch einen der vorhatte die 6monate zu machen und dann zu kündigen und einer mit dem ich darüber geredet hab, meinte er solle aufpassen bei sowas.

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Meine Frage ist, ob mich die Bundeswehr dafür für ein, zwei Tage vom Dienst freistellt oder nicht?

Während der Grundausbildung kann es sein, dass Dir so ein Termin zumindest nur mit Bauchschmerzen eingeräumt wird, später wird man Dir da sicher keine Steine in den Weg legen. Ansprechpartner ist hier der Spieß Deiner Einheit!

Und wenn ich irgendwo eingestellt werde, ob sich dann meine Verpflichtungszeit um 1 bis 2 Monate reduzieren lässt, damit ich meine neue Arbeitsstelle auch antreten kann.

Während der Probezeit (die ersten 6 Monate) kannst Du das Dienstverhältnis jederzeit ohne nähere Angabe von Gründen lösen. Später ist es als SaZ äußerst schwierig, als FWDL eher möglich - man wird aber schon genau nachfragen und sogar evtl. bestimmte Kosten Deiner Ausbildung zurückverlangen (bei FWDL aber eher unwahrscheinlich).


cogito47 
Beitragsersteller
 08.11.2015, 12:48

Super, vielen Dank, das erleichtert mich fürs Erste!

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Meine Frage ist, ob mich die Bundeswehr dafür für ein, zwei Tage vom Dienst freistellt oder nicht?

Ja, aber nicht ständig. Ein oder zweimal in der Grundausbildung, sicher. Aber nicht jede Woche.