FWD: in der Grundausbildung freistellen lassen und Verpflichtungszeit kürzen?
Im Januar 2016 beginnt mein FWD, jetzt weiß ich bereits, dass ich in der Grundausbildung wahrscheinlich zu Bewerbungsgesprächen und Einstellungstests gehen muss. Meine Frage ist, ob mich die Bundeswehr dafür für ein, zwei Tage vom Dienst freistellt oder nicht? Und wenn ich irgendwo eingestellt werde, ob sich dann meine Verpflichtungszeit um 1 bis 2 Monate reduzieren lässt, damit ich meine neue Arbeitsstelle auch antreten kann.
Ich mache 9 Monate FWD. Und die Stellen auf die ich mich beworben habe, sind Laufbahnen als Beamte bei Polizei und Zoll. Wer kann mir Auskunft geben, hat damit jemand schon Erfahrungen gemacht?
3 Antworten
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Denke schon, dass das möglich ist. Am besten gleich zu beginn deiner Ausbildung deinem Zugführer melden.
Zur Verpflichtungszeit kürzen, würde ich nicht sagen, dass des geht sonst wäre das Wort der "Verpflichtung" fehl am Platz.
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Jaaaa, ich weiß nicht genau wies da ausschaut aber du hast die Pflicht das Eigentum des Staates zu schützen, in dem Fall dein Gehalt dass du bekommst. Wenn du weißt, dass dus nicht machen willst, aber trotzdem noch paar Monate Gehalt kassieren willst, gehst du am Rande der Legalität nach Soldatengesetz meines Wissens nach.
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Meine Frage ist, ob mich die Bundeswehr dafür für ein, zwei Tage vom Dienst freistellt oder nicht?
Während der Grundausbildung kann es sein, dass Dir so ein Termin zumindest nur mit Bauchschmerzen eingeräumt wird, später wird man Dir da sicher keine Steine in den Weg legen. Ansprechpartner ist hier der Spieß Deiner Einheit!
Und wenn ich irgendwo eingestellt werde, ob sich dann meine Verpflichtungszeit um 1 bis 2 Monate reduzieren lässt, damit ich meine neue Arbeitsstelle auch antreten kann.
Während der Probezeit (die ersten 6 Monate) kannst Du das Dienstverhältnis jederzeit ohne nähere Angabe von Gründen lösen. Später ist es als SaZ äußerst schwierig, als FWDL eher möglich - man wird aber schon genau nachfragen und sogar evtl. bestimmte Kosten Deiner Ausbildung zurückverlangen (bei FWDL aber eher unwahrscheinlich).
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Meine Frage ist, ob mich die Bundeswehr dafür für ein, zwei Tage vom Dienst freistellt oder nicht?
Ja, aber nicht ständig. Ein oder zweimal in der Grundausbildung, sicher. Aber nicht jede Woche.
Vielleicht, aber wenn es nicht geht, kann ich immer noch nach sechs monaten Probezeit sagen, dass ich gehe, oder?