Darf die Polizei den Gang zur Toilette untersagen?
hi, war heute in der Stadt (Málaga) unterwegs und wurde als ich in der U-Bahn war beim schwarz fahren erwischt, also geleitete mich ein Beamter in den Sicherheitsraum. Hier verlangten die Beamten meinen Personalausweis, den ich nicht vorlegen konnte da ich ihn zuhause vergessen hatte. So kam es dass einer der beiden Beamten die Polizei alarmierte, jedoch meinte das die mindestens 30 min brauchen. Nach 15 musste ich dann dringend aufs Klo, was mir jedoch von den Beamten trotz einer langen Kontroversen Diskussion untersagt wurde. Ca 30 min später als 2 Polizisten nun eingetroffen wahren, durfte ich trotz vorhandener Toiletten mich immer noch nicht erleichtern. Da ich mich noch nicht lange in Málaga aufhalte, konnte ich den Polizisten auch keine genaue Angaben zu meinem Wohnort geben (wohne in einer gast familie). Da ich noch im Übung mit dem Umgang der spanischen Sprache bin, war die Konvention mit den Polizisten auch etwas mühselig. Nach einiger Zeit verlangten die Polizisten plötzlich dass ich mich setzen solle (bis dahin keine Provokation nada, nur die Unzufriedenheit der Polizisten, da sie ihren Job nicht wirklich ausführen konnten…) als ich jedoch sagte dass ich lieber stehen mochte, da alle anderen auch standen, daher auch keine Notwendigkeit bestand und das im Endeffekt ja auch meine Entscheidung seie, wurden sie extrem angepisst drückten mich zu Boden als ich wieder Aufstand boxten sie mich auf den Stuhl… Jetzt ist meine Frage an euch sind Polizisten befugt innerhalb eines ca 1,5 stündigen Zeitraumes dir trotz vorhandener Toiletten den Zugang dieser zu verweigern (Körperverletzung) und bin ich verpflichtet mich bei einer Ausweis Vorzeigung zu setzen obwohl das die Umstände nicht erforderten. Und sind die Polizisten bei einer Verweigerung berechtigt gewaltsam vor zugehen? (Ich war in keiner Weise respektlos oder hatte eine Bedrohung dargestellt, sie wussten nur dass ich kompletter bullshit laberte und meine Adresse natürlich kannte und ich nur nicht die straffe für Schwarzfahren kassieren wollte) danke im Voraus für eure fachmännischen Antworten.
5 Antworten
Du bist gut beraten, eine Polizei in einem anderen Land NICHT mit der Polizei in Deutschland zu vergleichen.
Und gerade in Spanien ist das etwas anders als in D, da tust Du besser wie geheißen und hälst ansonsten die Klappe.
Im Allgemeinen sind Polizisten in Spanien nach meiner Erfahrung sehr freundlich. Aber wenn Du meinst, Probleme machen und Deine eigene Sichtweise verwirklichen zu müssen oder nur im Mindesten auch nur minimalst unfreundlich wirst, schalten die sofort von 100% freundlich auf 100% unfreundlich um.
Und solltest Du mal mit der Guardia Civil zu tun haben, dann gehts erst richtig ab, die machen weder Federlesens noch diskutieren sie rum.
Und nach meiner Kenntnis sind Beschwerden hinterher dort völlig fruchtlos. Das ist was anderes als die Weicheimanier in Deutschland, bei der rumdiskutert und wegen jedem Furz Terz gemacht wird.
Und solltest Du mal nach Polen kommen, da gehts noch mehr ab, kleiner Tip, dort ist Widerwort gleich Widerstand (gegen Vollstreckungsbeamte).
Ja, die Polizei darf so etwas bestimmen und wie bewiesen werden konnte, war der Stuhlgang bei dir nicht sooooo erforderlich, denn du hast es ja überlebt.
Auch darf der Polizist sich sicherer fühlen, wenn du auf einem Stuhl sitzt.
Wenn du mit der Polizei keinen Kontakt haben willst, mußt du dich nur an die geltenden Gesetze halten.
Andere Länder, andere Sitten. Hier ist es cool eine große Fre**e gegenüber Polizisten zu haben. Und bei negativen Konsequenzen ist dss Geheule immer groß. Kann man die Sprache nicht ist das grundsätzlich erstmal ein Problem. Also kleine Brötchen backen und fertig. Wer das nicht beherzigt hat halt ein Problem.
Am besten kann dir hier ein spanischer Jurist helfen. Hier erntest du nur Spekulationen.
In Deutschland wäre es jedenfalls nicht erlaubt. Hier darfst du zur Toilette und bekommst auch etwas zu trinken.
Kennst du die dortigen Toiletten? Liegen da Werkzeuge herum, die als Waffe dienen können. Ist es vielleicht Vorschrift in Spanien, dass der Stuhlgang nur auf bestimmten Toiletten zulässig ist? Woraus leitet sich ein Rechtsanspruch auf Stuhlgang ab? Natürlich gehört es zur Menschenwürde, auf einer Toilette seine Notdurft zu verrichten, ABER, das ist gesetzlicher seits meines Wissens nach nicht geregelt.
Spanische Polizisten sind sehr freundlich (ich wohne da) solange man nicht aufsässg wird. Das können sie garnicht leiden.
Wo ist das mit der Toilette geregelt? Wenn ein Toilettengang nicht gefahrlos möglich ist, dann unterbleibt dieser!