Wann man den LKW Füherschein hat, hat man automatisch auch den Auto Füherschein und Anhängerführerschein?
5 Antworten
§9 FeV:
(1) Eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C, D1 oder D darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis für die höhere Klasse frühestens mit der Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt werden.
(2) Eine Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse BE, C1E, CE, D1E oder DE frühestens mit der Fahrerlaubnis für das ziehende Fahrzeug erteilt werden.
Vorbesitz der Klasse B ist die Voraussetzung um den "LKW Führerschein" machen zu dürfen.
Somit ist die Frage mit "Nein" zu beantworten.Voraussetzung für den LKW-Schein ist der PKW-Füherschein. Zumit ist dieser auch von Anfang an mit drinne.
Der Anhängerfüherschein BE ist bei C1 oder C nicht dabei.
Dafür brauchst du einen LKW-Füherschein mit Anhänger. Also C1E oder CE. Alternativ den Busfüherschein mit Anhänger.
du erwirbst zuerst die klasse B sonst kannst den lkw schein nicht machen.anhängerschein hast nur wenn du ihn machst.gibt BE,C1E,CE,und D1E,DE
Nein. Wenn du Einen Lkw-Führerschein mit Anhänger machst, dann bekommst du auch den Anhängerführerscvein für Pkw.
Wofür ein Gesetzestext ?
Wer den Führerschein CE macht, also LKW mit Anhänger darf natürlich auch ein Auto mit Anhänger fahren.
Da braucht es kein Gesetzestext sondern nur die Führerscheinklasse.
Übrigens darf man das sogar nur mit Klasse C, dann sind es allerdings nur 750Kg.
Darfst gerne einmal nachlesen ;-)
https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/klassen-c1-c1e-c-und-ce/
Gesetzestext?