Wann gilt eine Tür als nicht brennbar?
Hallo,
es gibt einen Mindestabstand, der zu brennbaren Gegenständen und Gebäudeteilen eingehalten werden muss, wenn Holzöfen aufgestellt werden.
Meine Frage: wenn eine Holztür an der Fläche, die in Richtung Ofen steht, vollständig mit Stahlblech bedeckt (genietet, geklebt) ist, gilt dann diese Tür bezüglich des Abstands zum Ofen als nicht brennbar? Zarge entsprechend auch geschützt?
Danke!
1 Antwort
Ich glaube nicht, dass eine Holztür je als "nicht brennbar" eingestuft wird. Wird das Blech zu heiß, kann es trotzdem hinter dem Blech zum verkohlen des Holz kommen, ggf zur Entzündung.
Auch hier gilt nur das, was der Bezirksschornsteinfeger diesbezüglich sagt. Also am besten direkt dort fragen, und sich beraten lassen. Erentscheidet, ob es eine Erlaubnis zur Nutzung gibt, oder ob es Auflagen diesbezüglich geben wird, die vorab umgesetzt werden müssen.
Ergänzend, da "Brandschutztür" als Tag mit genannt ist...
Eine Brandschutztür ist immer vollständig aus Metall/Stahl und hat ein Prüfsiegel mit technischen Daten im Türblatt, da diese nachweislich entsprechende Anforderungen erfüllt. Selbst normale Metalltüren ohne diese Prägung gelten nicht im Brandschutz. Holz scheidet da eh komplett aus...
Geht es also wirklich um eine Brandschutztür, dann ist die Antwort ein klares nein, das geht nicht. Geht es nur um eine mögliche Reduzierung des vorgeschrieben Abstand, wenn eine Tür mit Metall einseitig bedeckt wird, so bin ich zumindest raus, würde aber veruten, dass es nicht zählt. Aber das obliegt dann dem Fachmann vor Ort, das zu prüfen und ggf als Ausnahme genehmigen zu können...