Wann gilt ein Kind als unbeschulbar?

1 Antwort

Als „nicht beschulbar“ werden schwer erziehbare Kinder und Jugendliche bezeichnet, die von Sozialpädagogen zeitweise beaufsichtigt, betreut und beschäftigt werden, bis sie wieder am Unterricht teilnehmen können.

Dafür muss aber eine Menge vorgefallen sein und jede bisherige erzieherische Maßnahme gescheitert sein.

Schulamt mit der Jugendhilfe (in der Regel kommt die vom Jugendamt) entscheidet das in Zusammenarbeit.