Wann bekomme ich meinen vorläufigen/ regulären Führerschein?

4 Antworten

Es wird vermutlich erst einmal die Fahrberechtigung sein.

Ob der Führerschein dir zugeschickt wird, hast du bei der Antragstellung selbst festgelegt. Wenn du es nicht mehr weißt, frag bei deinem Termin nach. Wenn er nicht zugeschickt wird, dann frag, ob das nachträglich noch möglich ist. In Corona-Zeiten wäre es in jedem Fall sinnvoll.

Wenn dir das alles zu lange dauert, schicke eine E-Mail mit deiner Prüfbescheinigung als Anhang an die Behörde und bitte um die Möglichkeit, das alles auf dem Weg zu erledigen. Mehr als nein sagen, können die nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Ruf an .. geh hin .. und mach keinen online Termin.

Fahrschüler die fertig sind, werden in der Regel recht schnell drangenommen. Du kannst dir einen vorläufigen Führerschein ausstellen lassen, falls der richtige noch nicht da ist.

Sag du brauchst den Schein .. für Arbeit / Urlaub etc.


Kontaktiere bitte dann Deine Führerscheinstelle mit der Bitte , Dir wegen ( etwaig ) akuten Bedarfes zumindest erst mal eine vorläufige FE zumindest auf postalischem Wege zuzusenden ( sofern das bei Euch möglich ist ) und setze Dich ansonsten nicht eher hinters Steuer , bevor Du zumindest dieses vorläufige Dokument nicht offiziell in Deinen Händen hältst .

Ansonsten wäre es Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat nach § 21 StVG , bevor Dir eine Fahrerlaubnis durch offizielle Übergabe eines entsprechenden Dokumentes ( selbst zumindest "vorläufig" ) nicht rechtswirksam ERTEILT wurde .

wichtig ist, dass du nach erfolgreicher prüfung die fahrerlaubnis hast. das stück plastik ist nur der formale beleg dafür.

du könntest mit risiko oder unter mitführung der bescheinigung fahren, ggf. bei einer kontrolle ein geringes bußgeld (so als wenn man ihn zuhause vergessen hätte) kassieren, aber es ist ansonsten kein großartiges vergehen.


verreisterNutzer  10.02.2022, 18:46

Bloss nicht so einen "Mist" empfehlen , dennnur mit persönlicher Übergabe eines Führerscheindokumentes ( und sei es auch nur ein "Vorläufiger" ) ist man auf der rechtssicheren Seite .

Sonst ist es nämlich "Fahren ohne" nach § 21 StVG .

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migebuff  10.02.2022, 19:09

§22 FeV:

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt.

Weder Führerschein noch Prüfungsbescheinigung wurden ausgehändigt, somit wurde keine Fahrerlaubnis erteilt - du stiftest zum Fahren ohne Fahrerlaubnis an.

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