Kontaktiere bitte dann Deine Führerscheinstelle mit der Bitte , Dir wegen ( etwaig ) akuten Bedarfes zumindest erst mal eine vorläufige FE zumindest auf postalischem Wege zuzusenden ( sofern das bei Euch möglich ist ) und setze Dich ansonsten nicht eher hinters Steuer , bevor Du zumindest dieses vorläufige Dokument nicht offiziell in Deinen Händen hältst .

Ansonsten wäre es Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat nach § 21 StVG , bevor Dir eine Fahrerlaubnis durch offizielle Übergabe eines entsprechenden Dokumentes ( selbst zumindest "vorläufig" ) nicht rechtswirksam ERTEILT wurde .

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