Wann beginnt die Verjährungsfrist beim Erbe?

1 Antwort

Die normale Verjährung nach Par. 195 BGB, wobei dies nicht für alle Arten der Schuld gilt.

Ab Rechnungsdatum gegen den Erblasser, sofern die Verjährung nicht gehemmt war.

Und unter der Voraussetzung, dass die Schuld nicht tituliert war.


Bergfex49  31.07.2024, 19:11

kann es sein, dass mit dem Todesfall des Erblassers erbrechtliche Ansprüche gegenüber dem Nachlass entstehen und diese speziellen Ansprüche nach § 199 BGB den Verjährungsbeginn auf des Ende des Jahres des Todesfalles setzen.

Der Nachlassgläubiger kann ja regelmäßig nicht sofort wissen, wer Erbe ist und erst nach dessen Feststellung die Forderung innerhalb dreier Jahre geltend machen.

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kabbes69  31.07.2024, 21:39
@Bergfex49

Dass sie dann erst entstehen - mal abgesehen von der Bestattung fällt mir nichts ein.

Sollte Gläubiger vom Tod Kenntnis haben - muss er sich ans Nachlassgericht wenden und kann auch einen Erbschein beantragen.

Muss ein Pflegeheim auch regelmäßig machen.

Das laufende Verfahren wird die Verjährung hemmen. Wird man vermutlich immer im Einzelfall prüfen müssen.

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Bergfex49  31.07.2024, 22:16
@kabbes69

danke für die Rückantwort, waren nur so meine Gedanken

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