Wali/Islamische Eheschließung?

1 Antwort

Rolle als Heiratsvormund

Für eine Heirat nach islamischem Recht (Ausnahme, die hanafitische Rechtsschule) ist der Frau zwingend ein Wali als Heiratsvormund vorgeschrieben. Normalerweise ist der Vater der Wali; ist das nicht möglich, ein anderer naher Verwandter aus der Familie des Vaters.

Eine Ausnahme bildet lediglich in bestimmten Fällen die Wiederverheiratung von Frauen, die bereits geschieden oder verwitwet sind. Der Ehevertrag wird zwischen Bräutigam und Wali geschlossen.

Im klassischen islamischen Recht können Vater und Großvater väterlicherseits als Wali mudschbir die jungfräuliche Frau auch gegen ihren ausdrücklichen Willen in die Ehe mit einem Muslim zwingen.

Der Wali hat außerdem die Aufgabe, den Ehevertrag auszuhandeln, ebenso den Brautpreis und Morgengabe.wiki

Vielleicht hilft das.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Präexistentes Wissen