Wali/Islamische Eheschließung?
Assalamu Alaikum,
ich habe 2021 mit meiner Frau in der Moschee geheiratet.
Wir hatten genug Zeugen und die Eheschließung lief super ab.
Der Wali von meiner Frau war ihr Vater der auch natürlich dabei war, allerdings ist er nicht von geistiger Gesundheit und leidet unter einer psychischen Erkrankung die sich paranoide Persönlichkeitsstörung/Schizophrenie nennt gegen die er euch seit Jahrzehnten Tabletten nimmt.
Mal identifiziert er sich als Muslim und mal nicht.
Meine Frage wäre ob unsere Ehe überhaupt gültig ist weil wir das erst letztens erfahren haben das der Walli eine Voraussetzung haben muss wie zb. Geistige Gesundheit und er sollte Muslim sein.
Jetzt wollte ich wissen ob eine erneute Eheschließung sinnvoll wäre?
Meine Frau hat keinen anderen Wali.
Das bedrückt uns als Ehepaar sehr.
Wa Alaikum Salam
1 Antwort
Rolle als Heiratsvormund
Für eine Heirat nach islamischem Recht (Ausnahme, die hanafitische Rechtsschule) ist der Frau zwingend ein Wali als Heiratsvormund vorgeschrieben. Normalerweise ist der Vater der Wali; ist das nicht möglich, ein anderer naher Verwandter aus der Familie des Vaters.
Eine Ausnahme bildet lediglich in bestimmten Fällen die Wiederverheiratung von Frauen, die bereits geschieden oder verwitwet sind. Der Ehevertrag wird zwischen Bräutigam und Wali geschlossen.
Im klassischen islamischen Recht können Vater und Großvater väterlicherseits als Wali mudschbir die jungfräuliche Frau auch gegen ihren ausdrücklichen Willen in die Ehe mit einem Muslim zwingen.
Der Wali hat außerdem die Aufgabe, den Ehevertrag auszuhandeln, ebenso den Brautpreis und Morgengabe.wiki
Vielleicht hilft das.