Waisenrente und Kindergeld und Schulbescheinigung nachreichen?

2 Antworten

Wenn du anderweitig nachweisen kannst, in welchem Zeitraum du zur Schule gehst. Das ging bei mir zumindest mit einem Schulaufnahme- Schreiben.

Die Waisenrente und das Kindergeld werden aber erst gezahlt, wenn du die Schule angetreten hast. Also zu Schulbeginn. Nicht schon vorher.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Entchen202 
Fragesteller
 04.11.2019, 08:57

Ich habe einen ausgefüllten Zettel für mein bafög von der schule wo alles draufsteht! Das könnte ich mitgeben.

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Annrobot97  04.11.2019, 09:22
@Entchen202

Ich würde es einfach mal versuchen.

Kannst ja mal bei deiner zugewiesenen Stelle anrufen und nachfragen.

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siola55  04.11.2019, 09:50

... und das Kindergeld werden aber erst gezahlt, wenn du die Schule angetreten hast. Also zu Schulbeginn. Nicht schon vorher.

Irrtum - dies gilt für die Waisenrente, nicht jedoch für das Kindergeld: siehe hierzu im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 unter 4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz den Absatz 3:

Dem Kind wurde bereits ein Ausbildungsplatz zugesagt, es kann diesen aber erst später antreten, z.B. mit Beginn des betrieblichen Ausbildungsjahres.

Also besteht sofort Kindergeldanspruch und dies ist seit 2012 bereits einkommensunabhängig - also Verdienst spielt keine Rolle beim Kindergeldanspruch ;-)

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Annrobot97  04.11.2019, 09:51
@siola55

Seltsam, seltsam. Mir wurde persönlich und per Brief etwas anderes gesagt. Ich denke dein Beitag ist nicht mehr der aktuellste :D

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Annrobot97  04.11.2019, 10:32
@siola55

Hmm, seltsam. Ich sehe schon, dass du Recht hast. Ich wundere mich nur, dass mir eine Mitarbeiterin vor Ort das genaue Gegenteil erzählt hat.

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siola55  04.11.2019, 10:33
@Annrobot97

Die Mitarbeiter wissen leider auch nicht immer alles :-((

Wahrscheinlich erhalten diese sogar eine Prämie wg. Nichtzahlung von Kindergeld - könnte man manchmal meinen...

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Hi Entchen202,

wie alt bist du denn und was war denn bis jetzt deine Hauptbeschäftigung???

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Entchen202 
Fragesteller
 04.11.2019, 08:58

21 und ich bin momentan angestellt. Hole im Februar mein Abi nach.

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siola55  04.11.2019, 09:06
@Entchen202

Also Kindergeldanspruch besteht sofort, falls du dich als "Ausbildungssuchend" meldest - siehe hierzu im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse auf Seite 15 den Punkt: 4.3 Kinder ohne Ausbildungsplatz

Für ein über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es eine Berufsausbildung (im Inland oder Ausland) aufnehmen will, diese aber wegen eines fehlenden Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen kann. Das trifft in folgenden Fällen zu:

usw.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf

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siola55  04.11.2019, 09:09
@Entchen202 …das Kind ist ausbildungssuchend
Auch ein Kind, das ausbildungssuchend ist und gegenwärtig in keinem Ausbildungsverhältnis steht, hat zwischen 18 und 25 Anspruch auf Kindergeld: jedoch nur, wenn es aufgrund von  Erfolglosigkeit keine Ausbildung zum ehesten Zeitpunkt antreten kann.
Vorausgesetzt wird hier, dass das Kind sich ernsthaft um eine Ausbildungsstelle bemüht hat. Die Erfolglosigkeit muss nachweisbar sein; dies kann beispielsweise durch das Vorlegen der erfolgten Bewerbungen geschehen.
Ist das Kind bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit/ beim Jobcenter als Bewerber um eine Ausbildungsstelle/für Bildungsmaßnahmen registriert, zählt dies als ausreichender Beleg.

Näheres siehe in dem Link hier: https://www.kindergeld.org/kindergeld-fuer-volljaehrige-kinder.html

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