Wahr oder Fakenews ab morgen 3 G im öffentlichen Nahverkehr?

5 Antworten

Das ist jetzt seit einigen Wochen bekannt, auch aus den seriösen Nachrichtenmedien.

Der Einlass wird nicht beschränkt, es besteht dann aber die Voraussetzung, dass Du nur zusteigst, wenn Du genesen, geimpft oder (negativ) getestet bist. Ein Schnelltest (kein Selbsttest) darf nicht älter als 24 h, ein PCR-Test nicht älter als 48 h sein.

3G wird wie auch Fahrscheine stichprobenartig geprüft werden, aber nicht unbedingt mit den Fahrscheinen zusammen. Die Verkehrsbetriebe müssen hier ihr Hausrecht durchsetzen und ausreichend kontrollieren (lassen), ggf. wird durch (Bundes-)Polizei unterstützt. Anders als bei Fahrscheinen, ist ein Verstoß gegen 3G ein Gesetzesverstoß. Das Gesetzt sieht (für andere Fälle) Strafgelder bis 25'000 Euro und Haftstrafen bis 5 Jahre vor. Nur um mal anzudeuten, dass damit überhaupt nicht zu spaßen ist.

Tipp: Zurzeit werden zahlreiche mobile oder temporäre Impfaktionen gemacht. Jetzt wahr nehmen und in vier Wochen den Teststress los sein. (Und: Impfen geht seit einiger Zeit auch ab 12 J.)

Woher ich das weiß:Hobby – ehemaliger Inhaber des Bahn-Berechtigungsausweis B

reinkommen kommst du immer.

im Falle einer Kontrolle musst du jedoch im besitzt eines negativen Covid-Testes sein. Der Test darf nicht älter als 24 Std. Sein.

gilt jedoch nur wenn du nicht geimpft oder genesen bist.


Rheinflip  23.11.2021, 09:39

das ist doch die Frage ob man immer reinkommt

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Richi008  23.11.2021, 10:20
@Rheinflip

Habe ich doch klar und deutlich im ersten Satz beantwortet.

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Rheinflip  23.11.2021, 10:23
@Richi008

Soso.

Du kennst also die Einlasskontrollen aller öffentlichen Nahverkehrssysteme in Deutschland.

Wow.

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Getestet, Geimpft oder Genesen.

Und das ab dem 24.11 Bundesweit.

Ein Test darf nicht älter als 24 Std sein.

Ja oder du lässt dich impfen.