Wahlhelfer ablehnen, da nicht anwesend (Urlaub, Thailand)?

5 Antworten

Bei der so kurzfristig angesetzten Neuwahl muss mit so etwas gerechnet werden. Und notfalls müssen die Stornokosten erstattet werden.

Natürlich kannst du das ablehnen, Wahlhelfer ist nicht verpflichtend.


wiki01  18.01.2025, 08:19

Da irrst du dich.

Zitat: "Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet"

Quelle:

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2017/informationen-wahlhelfer.html#7aefb568-b2a8-439e-8b00-c9834680dcd8

Die Ablehnungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt:

Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.

Beispiele für eine Ablehnung:

  • Fürsorge für Ihre Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
  • dringende berufliche Gründe
  • Krankheit
  • Behinderung
  • Älter als 65
FashionFee637  18.01.2025, 08:15

Kommst du nicht aus Österreich? Du antwortest doch schon wieder einfach bloß drauf los!

Othetaler  18.01.2025, 07:44

Doch ist es. Wenn du berufen wurdest, kannst du nur aus besonderen Gründen ablehnen. Das ist dann nicht freiwillig. Urlaub an sich ist auch kein Grund. Eine gebuchte Reise aber schon.

Svitbert 
Beitragsersteller
 18.01.2025, 07:09

Im Internet stehen als Grund nur "Alter, Beruf,..." usw. aber nicht Urlaub.

TheAmigos  18.01.2025, 07:11
@Svitbert

Du musst keinen Grund angeben. Und wenn du einen Flug gebucht hast, ist das Grund genug, nicht Wahlhelfer zu sein. Wenn du es der Wahlbehörde rechtzeitig mitteilst, sollte das genügen

Selbstverständlich ist ein vor der Bestellung zum Wahlhelfer gebuchter Flug ein legitimes Hindernis, der Bestellung nachzukommen. Du hast das mitgeteilt, und damit sollte sich das Thema erledigt haben. Ich würde vielleicht mal nachfragen.

Holt dich die Wahlhelferpolizei aus Thailand zurück?

Frag einfach wer den dadurch entstehenden Schaden trägt. Also alle entstandenen monetären unkosten sowie der Schaden durch entgangene Lebensfreude.