Wahlhelfer ablehnen, da nicht anwesend (Urlaub, Thailand)?
Ich soll wahrscheinlich bei den kommenenden Wahlen helfer sein, aber kann ich dies ablehnen?
Im Internet steht nichts von Urlaub als Grund, aber den Flug habe ich bereits vor 4 Monaten gebucht.
Ich habe es schriftlich bereits der Gemeinde geschrieben und bisher nichts erhalten.
5 Antworten
Bei der so kurzfristig angesetzten Neuwahl muss mit so etwas gerechnet werden. Und notfalls müssen die Stornokosten erstattet werden.
Natürlich kannst du das ablehnen, Wahlhelfer ist nicht verpflichtend.
Da irrst du dich.
Zitat: "Zur Übernahme eines solchen Ehrenamtes ist jeder Wahlberechtigte verpflichtet"
Quelle:
Die Ablehnungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt:
Eine Ablehnung kommt nur aus einem wichtigen Grund in Betracht.
Beispiele für eine Ablehnung:
- Fürsorge für Ihre Familie erschwert die Ausübung des Amtes in besonderer Weise
- dringende berufliche Gründe
- Krankheit
- Behinderung
- Älter als 65
Kommst du nicht aus Österreich? Du antwortest doch schon wieder einfach bloß drauf los!
Doch ist es. Wenn du berufen wurdest, kannst du nur aus besonderen Gründen ablehnen. Das ist dann nicht freiwillig. Urlaub an sich ist auch kein Grund. Eine gebuchte Reise aber schon.
Selbstverständlich ist ein vor der Bestellung zum Wahlhelfer gebuchter Flug ein legitimes Hindernis, der Bestellung nachzukommen. Du hast das mitgeteilt, und damit sollte sich das Thema erledigt haben. Ich würde vielleicht mal nachfragen.
Dann rufe halt mal an.
https://www.ergo.de/de/rechtsportal/rechtsfrage-des-tages/wahlhelfer-kann-ich-ablehnen
Holt dich die Wahlhelferpolizei aus Thailand zurück?
Frag einfach wer den dadurch entstehenden Schaden trägt. Also alle entstandenen monetären unkosten sowie der Schaden durch entgangene Lebensfreude.
Im Internet stehen als Grund nur "Alter, Beruf,..." usw. aber nicht Urlaub.