Waffe ohne lauf besitzen erlaubt?

5 Antworten

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Erlaubnispflichtige Schußwaffen bestehen im Normalfall aus mehreren wesentlichen Teilen ( meist Lauf, Gehäuse, Verschluß... ), die jedes für sich ebenfalls erlaubnispflichtig sind.

Wenn man nur ein erlaubnispflichtiges Teil einer Waffe entfernt ändert das grundsätzlich erst mal nix an der Waffe selbst, auch wenn die dadurch gar nicht mehr funktionsfähig wäre.

Erst wenn alle wesentlichen Teile einer erlaubnispflichtigen Schußwaffe so abgeändert sind wie es die gesetzlichen Vorgaben für nicht-erlaubnispflichtige Waffen vorgeben darf man sowas ab 18 erwerben und besitzen.

Die entsprechenden Änderungen darf aber nur ein Berechtigter vornehmen und die Waffe bekommt anschließend eine entsprechende Freigabe vom Beschußamt in Form eines Stempels.

Bei diversen Waffenhändlern kann man übrigens bestimmte Neuwaffen gleich umgebaut in Salut oder Deko erwerben.....: Festauftrag erteilen und manchmal im voraus bezahlen und schon hat man fast jede beliebige Waffe in der ab-18 Version.


Otiifant 
Beitragsersteller
 28.07.2019, 13:46

Danke

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Sofern es sich bei dem Teil um eine erlaubnispflichtige Schusswaffe gehandelt hat, was ich nicht glaube, die Winchester 1892 wurde meines Wissens nie serienmässig mit einem Messing-Systemkasten gebaut, ist das nicht erlaubt.

Wsentliche Teile von Schusswaffen sind Lauf (mit und ohne Patronenlager), der Verschluss, und das Griffstück mit Auslöseeinrichtung. Jeder dieser wesentlichen Teile ist einer kompletten Schusswaffe gleichgestellt, und somit erwerbspflichtig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Waffensachkunde, Master Sicherheitstechnik

Nein, das geht nicht. Kaufst du dir die Waffe, kann und wird innerhalb kurzer Zeit die Polizei vor der Türe stehen, weil jede Waffe eine Nummer hat und man den Besitzer ermitteln muss und in welche Waffenbesitzkarte sie eingetragen wurde, denn theoretisch könntest du dir auch von einem anderen Händler oder im Baumarkt lediglich einen Lauf kaufen und damit ein Gewehr zusammenbasteln. Der Verkäufer darf die Waffenteile überhaupt gar nicht ohne Erwerbserlaubnis verkaufen.

Die einzige Möglichkeit ist, eine gelbe Waffenbesitzkarte (für Waffensammler) machen und dort dann die Waffe eintragen lassen.

Wie gesagt: Jede Waffe hat eine Waffennummer und die muss bis zur Zerstörung der Waffe verfolgt werden und in welche Hände sie geht. Jeder Vorbesitzer und Nachbesitzer ist dem Amt bekannt.


Otiifant 
Beitragsersteller
 28.07.2019, 13:46

Danke:)

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DrCyanide3  28.07.2019, 00:53

Im Baumarkt gibt es höchstens Metallrohre, aber keine Waffenläufe und Waffensammler haben eine rote WBK und keine Gelbe, die ist für Sportschützen (steht auch drauf).

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Nein!

Nur von dazu Befugten abgeänderte mit den passenden Prüfzeichen wären legal!

Deine beschriebene wäre rechtlich wie eine Echte!

Allein durch das dran rumarbeiten machst du dich schon strafbar..

Woher ich das weiß:Hobby

Otiifant 
Beitragsersteller
 28.07.2019, 13:46

Danke:D

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Du musst bei einer Waffe eine relevanten Teile untauglich machen es reicht also nicht den Lauf nur wegzunehmen. Du musst diesen Unbrauchbar machen also Blockieren und noch weiteres.


Otiifant 
Beitragsersteller
 28.07.2019, 13:46

Danke

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Leestigter  27.07.2019, 23:55

"Er" kannn da gar nichts dran machen ohne eine Straftat zu begehen..

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