Wäre es rechtlich gesehen erlaubt eine Affäre mit dem Stiefvater zuhaben?

Das Ergebnis basiert auf 23 Abstimmungen

Ja 87%
Nein 13%
Keine Ahnung 0%

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ja
  1. Für das Stiefkind ist es immer erlaubt. Wenn wem etwas verboten ist, dann "nur" dem Stiefvater.
  2. Bei Kindern (unter 14) greift immer der § 176 StGB. Das wäre also so oder so strafbar für ihn.
  3. Bei jugendlichen Stiefkindern (14 bis 18) greift der § 174 StGB. D.h., bis 16 ist es nur dann strafbar, wenn er auch sorgeberechtigt ist (er also das Kind adoptiert hat). Der Umstand, zusammen mit dem Stiefkind und der alleinig sorgeberechtigen Mutter in einem gemeinsamen Haushalt zu leben, ist für ein Abhängigkeitsverhältnis - und damit für eine Strafbarkeit - nicht ausreichend (so letztinstanzlich der BGH).
  4. Ab 16 wäre dann nur noch strafbar, wenn das Abhängigkeitsverhältnis für den Sex missbraucht wird.
  5. Ab 18 gibt es dann keinerlei rechtlichen Beschränkungen mehr, außer eben, dass der Sex natürlich immer noch einvernehmlich sein muss.
Nein

Nicht, solange du minderjährig bist. Da besteht ein Abhängigkeitsverhältnis und der Erwachsene kann sich strafbar machen.

Nein

Hier ist meines Wissens nach maßgeblich das Alter beider " Affäre Beteiligter " wichtig ! Darauf sollte sich aber eh Moral hin oder Her keiner von beiden einlassen - das gibt nur Leidtragende !

Nicht, wenn die Person minderjährig und abhängig von ihm ist.

Ja

Kommt aber aufs Alter der Dame an.

Du dürftest damit keine Probleme haben.