Wäre es denkbar, dass der typische Mobber, mobbt, weil er selbst nichts erreicht hat?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hättest bei Deiner Frage ergänzen sollen, dass Die nicht um den Mobber an sich geht, sondern nur um die, denen Du Mobbing an Dir unterstellst.

Wobei Du unter Mobbing jegliche Kritik an Dir und Deinen Thesen verstehst. Wobei Du dann gern sehr ausfallend und persönlich beleidigend wirst. Das kann man vor allem erleben, wenn man Dich mit Fakten konfrontiert (gern aus den Quellen, die Du selbst als Nachweis verlinkst) oder man Dich mit Deinen Aussagen konfrontiert.

Nein, ich bin nicht neidisch auf Dich und ich habe selbst ein erfülltes Leben, aber eben auch das Bedürfnis, Deine falschen Aussagen hier nicht stehen zu lassen.


MasonI567 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 10:30

Dazu kommt, dass die Partei momentan finanziell einen höheren Stand aufweist, als es überhaupt je durch Crawdfunding hereingekommen ist. Ich die Einnahmen meiner Bücher 1 zu 1 in die Partei einfließen lasse.

Sprich: Ich der Partei sogar noch aus meinem privaten Einnahmen Geld zur Verfügung stelle.

Da genau sind die Fakten. Der andere Bereich Deine Mobbing Versuche.

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salome77  31.08.2024, 10:43
@MasonI567

Wie schon geschrieben, ich habe nichts behauptet, sondern Du, nachlesbar in den Links.

Damit beende ich die Diskussion, da sie sich nur im Kreis dreht.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 10:53
@salome77

Diese Links waren von mir die Klarstellung, dass bei uns nichts unterschlagen wurde. Etwas das Du zuvor schon, man wird dies ja wahrscheinlich nunmehr auch feststellen, wenn all Deine Posts geprüft werden, behauptet hattest.

Und mit mir kannst Du die Diskussion gerne beenden. Es gibt ja sowieso Behörden, mit denen das dann in naher Zukunft sehr viel mehr Sinn machen wird.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 11:03
@salome77

Richtig. Dann stellt er fest, dass Du gute 20 Male die Behauptung aufgestellt hast, bei uns wären Gelder unterschlagen worden. Ich immer darauf geantwortet habe, dass das nicht stimmt.

Ich Dich x-fach darauf aufmerksam gemacht habe, dass Du mobbst. Und nun eben die Rechnung hierfür erfolgen dürfte.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 11:07
@MasonI567

An Deiner Stelle würde ich mich vor Allem auf eine Frage vorbereiten:

Wie kamen Sie eigentlich auf die Idee bei einer Partei, bei der Sie nie Mitglied waren, in einem anderen Land eine Unterschlagung zu vermuten?

Oder wurde diese bewusst von Ihnen erfunden, um gegen den Bundesobmann der Partei vorzugehen?

Was hätte Ihr Nutzen dabei sein sollen?

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MasonI567 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 10:27

Nein. Weil es mit höchster Wahrscheinlichkeit genau diesem Bereich zuzuordnen ist.

Nehmen wir zum Beispiel den Vorwurf der Unterschlagung.

Das Parteiengesetz besagt in §1 Punkt 5h das es erst dann erwähnt werden muss, wenn eine Spende EUR 150,- übersteigt. War bei uns noch nie der Fall.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007889

Wir haben daher überhaupt noch nie eine Spende erhalten. Erhalten alles als Einmalzahlungen.

Dennoch wurde von Dir die Behauptung in den Raum gestellt, da hätte es Unterschlagungen gegeben. Die es nicht war.

Da es kein Dirty Campaigning sein kann, da Du ja in Deutschland durch Wahlen in Österreich nicht beeinflusst bist, ist und bleibt es meiner Meinung nach einfach Mobbing.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 10:38
@salome77

Nein. Ich hatte nur mitgeteilt, dass mir die Partei Teile meiner Gelder in einem Notfall in dem Vertrauen zur Verfügung stellte, dass sie es in der Folge auch wieder zurückerhält.

Du hast behauptet es wäre eine Unterschlagung gewesen.

Übrigens als Nichtparteimitglied. Also als rein Außenstehende.

Und das noch dazu als eine Person, die in Österreich auch an keiner anderen Partei Interesse haben kann. So das auch Dirty Campaigning wegfällt.

Es bleibt de facto eigentlich nur Mobbing. Wäre eine Anzeige erfolgt ein aufgelegter §297 Verleumdung.

Wobei man vielleicht auch noch festhalten sollte:

Das Geld das man mir zur Verfügung stellte, war auch zuvor schon von mir eingebracht worden.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 10:42
@MasonI567

Du hast also eine nicht stattgefundene kriminelle Handlung erfunden und verlautbart.

Da ist Mobbing noch freundlich ausgedrückt. Oder?

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KoppelA  31.08.2024, 14:32
@MasonI567

Peitl, Du beweist immer und immer wieder aufs neue, dass Du nixht die geringste Ahnung von der Auslegung und Interpretation von Normen (also Gesetzen) hast. Du schreibst jedes Mal aufs Neue solch unglaublichen Nonsens, dass man darauf nixht mal dezidiert antworten kann, man kann einfach nur sagen, dass das vollkommener Unsinn ist. Es steht Dir frei, die Beteiligten anzuzeigen, im Rahmen des Versuche einer solchen Anzeige werden Dir die Behörden dann schon aufzeigen, dass Du Unsinn erzählst. Aber auch das wirst Du dann wieder gegen Dich selbst höchst perwgwrixhtet verstehen.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 14:35
@KoppelA

Noch einmal. Eine Partei kann Kredite vergeben. Warum nicht. Wenn sie sie in absehbarer Zeit wieder zurückbekommt. Und die Behörden werden glaube ich eher Dir die Grenzen aufzeigen. Und zwar ganz genau einem Grund: Mobbing.

Die Partei hatte das Geld, dass ich selbst ihr zur Verfügung gestellt habe, ein halbes Jahr vor dem Salome überhaupt die Behauptung einer kriminellen Handlung erfand, die nicht vorlag, weil eine Partei Kredite vergeben darf, längst wieder zurück.

Es wäre aber gut, wenn jemand Anzeige erstatten würde. Weil dann könnten wir endlich mit der Gegenanzeige nach §297 Verleumdung antworten.

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Meikow  31.08.2024, 15:09
@KoppelA

Aus seinen Behördeninteraktionen könnte man ohne weiteres eine Sitkom machen.

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KoppelA  31.08.2024, 15:25
@Meikow

Die fällt dann aber in die Kategorie "Shame", und das ist nicht jedermanns Sache.

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KoppelA  31.08.2024, 15:28
@MasonI567

Ich kann nur wiederholen, was ich oben bereits gesagt habe, Du hast absolut 0,0% Ahnung bezüglich der Interpretation oder Anwendung von Gesetzen. Probiere doch mal, basierend auf Deinen Auslegungen eine Anzeige zu stellen.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 15:42
@KoppelA

Du, bist gerade dabei der Nächste zu werden, der wegen Mobbings gemeldet wird.

Selbst wenn es 2010 eine Unterschlagung gegeben hätte, wäre diese verjährt. Aber:

Es hat nie eine Unterschlagung gegeben, sondern nur einen Kredit.

Daher gerade meine Frage:

Das was ich bis heute nicht verstehe. Da geht seit Jahren von meiner Seite Geld an die Obdachlosenpartei, so das wir 2010 tatsächlich um einen Kredit bei dieser ansuchten, weil vorübergehend um EUR 6000,- mehr gebraucht wurden, als zu diesem Zeitpunkt vorhanden waren um die Zähne der Finanzsekretärin zu zahlen.

Die leider dann sowieso nie erfolgreich hergestellt wurden.

Und im Folgejahr wurde von der Pension des Obmanns der Betrag wieder an die Partei zurücküberwiesen. So das die Partei 2011 ihr Geld schon wieder in den Händen hatte.

Also ein Jahr lang das Geld, 500 EUR pro Monat von meiner Pension, nicht an Spenden an die Partei ging, das tue ich normalerweise, sondern als Kreditzurückzahlung.

Und seither wird die Behauptung aufrecht gehalten, es hätte eine Unterschlagung gegeben. Von der zwar kein einziges Parteimitglied etwas weiß. Aber eine ganze Reihe von Mobbern im Web.

Das was ich nicht verstehe:

Wo ist dies eine Unterschlagung, wenn eine Partei Gelder als Kredit vergibt und dann wieder zurückerhält?

Oder ist dies überhaupt nur reines Mobbing?

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KoppelA  31.08.2024, 23:11
@MasonI567

Das ist ganz einfach falsch. Die Vergabe von Krediten muss über die Satzung geregelt sein, wenn das nicht über die Satzung geregelt ist, kann eine Partei keine Kredite vergeben. Besondere Ausnahmen wären durch einen Beschluss einer ordnungsgemäß einberufenen Vorstandssitzung vielleicht möglich.

Und generell muss - so oder so - der Schatzmeister der Sache zustimmen. Kreditvergabe ist ein extrem formaler Vorgang, der dann im Vorfeld auch mit viel Schriftverkehr einher geht.

Hast Du diese Formalien erfüllt? Wenn ja, dann kannst Du die Schriftstücke ja vorlegen, wenn nein, dann hast Du das Geld unterschlagen. So einfach ist das.

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KoppelA  31.08.2024, 23:21
@MasonI567

Ich habe das bereits an anderer Stelle kommentiert. Es ist vollkommen irrelevant, was Du in der Vergangenheit gespendet hast. Du hast ohne juristische Grundlage in die Kasse gegriffen. Selbst wenn Du das Geld zurückgezahlt hast, so hast Du damit dennoch eine Unterschlagung begangen.Einen Griff in die Kasse kann man nicht im Nachgang dadurch heilen, indem man das als Kredit deklariert. Für eine Kreditvergabe bräuchte es eine juristische Basis - die es sicherlich nixht gibt - und es bräuchte im Vorfeld entsprechend erzeugtes Schriftwerk, was es sicherlich auch nicht gibt.

Du hast das Geld also zu dem Zeitpunkt unterschlagen, da ist jegliche nachgeschaltete Umformulierung oder Rechtfertigung irrelevant.

Dss ist ganz einfach eine Tatsachenfeststellung, und wenn Du das in irgend einer Form zur Anzeige bringen willst, dann nur zu.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 04:53
@KoppelA

Nein, muss es nicht. Weil es kein Verein, sondern eine Partei ist. In den Satzungen stehen da überhaupt kein Aufgaben. Bitte rede über Themen die Du verstehst. Und tue nicht so als würdest Du von etwas verstehen.

Denn zweifelsfrei tust Du das nicht.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 04:55
@KoppelA

Ob Du illegale, also Mobbing Aussagen auch schon an anderer Stelle gemacht hat, weiß ich natürlich nicht. Ich weiß nur, dass die Aussage falsch und daher schon wieder ein Fall für die Zara ist.

Und ich habe überhaupt kein Geld unterschlagen. Auch wenn Du Dein Mobbing aufrechterhältst. Mach Dir das dann in der Folge mit der Staatsanwaltschaft aus.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 05:00
@KoppelA

Übrigens wollte ich Dir gratulieren. Auch Du wurdest gerade bei der Zara gemeldet. Die haben jetzt schon eine ziemlich große Mobbergruppe.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 05:22
@MasonI567

Was allerdings die Kreditvergabe betraf: Was meinst Du wer den Kredit vergab? Nicht nur eine Vorstandsitzung, sondern eine Vollversammlung.

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KoppelA  01.09.2024, 11:11
@MasonI567

Dann lies Dich mal in das österreichische Parteiengesetz ein. Wenn es tatsächlich eine Partei und kein Verein ist, muss sich diese Partei am das Parteiengesetz halten, und - oh Wunder - es gilt das gleiche wie bei allen juristischen Personen. Für die Kreditvergabe - bzw. deren Nicht-Zulässigkeit - gilt ebenfalls das gleiche. Auch nach dem österreichischen Parteiengesetz hast Du das Geld unterschlagen.

Es scheibt Dich sehr massiv so, dass Du einfach keine Ah ubg hast, von was Du redest, das hast Du ja wirklich unzählige Male unter Beweis gestellt, und Du machst es immer wieder aufs neue.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 11:23
@KoppelA

Richtig. Nämlich das es erlaubt ist. Jeder Verein, jede Privatperson kann einen Kredit vergeben.

https://www.google.at/search?q=Wer+darf+Kredite+vergeben+%C3%96sterreich&sca_esv=b5ffd59036b7c443&sca_upv=1&sxsrf=ADLYWILkVkQy9iKwHA9zqWqY17g79VfgJQ%3A1725182631544&ei=pzLUZs_zIOeE7NYPpuCowQ4&ved=0ahUKEwiP47OPtqGIAxVnAtsEHSYwKugQ4dUDCBA&uact=5&oq=Wer+darf+Kredite+vergeben+%C3%96sterreich&gs_lp=Egxnd3Mtd2l6LXNlcnAiJVdlciBkYXJmIEtyZWRpdGUgdmVyZ2ViZW4gw5ZzdGVycmVpY2gyBhAAGBYYHjIIEAAYgAQYogQyCBAAGIAEGKIEMggQABiABBiiBDIIEAAYgAQYogQyCBAAGIAEGKIESK4ZUKUHWLsWcAF4AZABAJgBaqAB1weqAQQxMC4xuAEDyAEA-AEBmAIMoAL_B8ICChAAGLADGNYEGEfCAggQABiiBBiJBZgDAIgGAZAGCJIHBDEwLjKgB744&sclient=gws-wiz-serp

Wer darf einen Kredit vergeben?

Das wiederum führt dazu, dass prinzipiell jede volljährige Person, jedes Unternehmen und sonstige, juristische Personen, ein Darlehen vergeben dürfen. Es sind also bei Weitem nicht nur Banken, die einen Kredit offerieren dürfen.

Also ist Deine Aussage einfach falsch. Und da ich davon ausgehe, dass Du das auch weist, wäre es dann Mobbing.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 11:27
@MasonI567

Bei den hiesigen möglichen Mobbern gibt es zwei Möglichkeiten:

1.) Entweder sie beschäftigen sich überhaupt nicht damit was zulässig ist und was nicht. Dann ist es ein Vergehen in Unwissenheit. Könnte zu einem §11 StGB führen

2.) Sie wissen was sie tun. Dann wäre es Mobbing.

Was nun von beiden der Fall ist, darfst Du Dir selbst aussuchen.

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KoppelA  01.09.2024, 11:47
@MasonI567

Peitl, das ist ganz einfach Unsinn was Du da erzählst. Eine Google-Suche wird Dir auch nicht die juristische Herleitung der Norm erklären. Es ist genau das gleiche Problem, was Du immer beim Verstehen von Texten hast, Du liest nur die Überschriften, ohne die Details zu lesen, und aus den Überschriften baust Du Dir dann ein zu Deiner Vorstellung passendes Bild zusammen.

Die Vergabe von Krediten unterliegt bei juristische Personen sehr starken Restriktionen, an die muss man sich halten, und genau das hast Du nicht getan, deshalb war es auch kein Kredit, sondern eine Unterschlagung.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 12:03
@KoppelA

Stimmt. Das weiß eigentlich sowieso ein Jeder Mensch, dass eine juristische Person ein Darlehen geben darf. Ich war überrascht, dass ich Ihnen dies überhaupt nachweisen musste. Aber das ist eben bei den Mobbern so. Sie lassen sich noch nicht einmal von Beweisen beeinflussen. Oder?

Und nein, es obliegt keinen Restriktionen, außer vielleicht einer:

Das zu erwarten ist, das Geld wieder zurückzuerhalten.

Dies war zu erwarten, weil bis zu diesem Zeitpunkt, übrigens auch danach, die notwendige Rate von mir Monat für Monat in die Organisation eingeflossen war.

Es ging also rein um eine Deklarationsfrage.

Das Jahr hierauf waren es eben keine Spenden, sondern eine Rückzahlung. Dann waren es wieder Spenden.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 12:07
@MasonI567

Weil man sicher gehen wollte, dass es auch von allen Parteimitgliedern so gesehen wird, wurde eine Vollversammlung einberufen, die dies mehrheitlich, nein in diesem Fall sogar einstimmig, befürwortete.

Also wurde der Kredit im Jahr 2010 vergeben und 2011 ordnungsgemäß wieder zurückgezahlt.

Das also was übrig bleibt, ist ein Vorwurf, der nicht stimmt. In sich wiederum möglicherweise den Tatbestand einer strafrechlich relevanten Handlung darstellt.

Und um das zu prüfen, gingen diese Meldungen nunmehr an die Zara.

Was hierbei herauskommt, traue ich mich allerdings noch nicht vorherzusagen.

Jedenfalls gibt es jetzt eine ganze Reihe von Mobbing Verdächtigte.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 12:17
@MasonI567

Mobbing übrigens nur deshalb, weil es sich um keine Österreicher handeln dürfte.

Sonst wäre dieser Pararaph anzuwenden:

https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/111

(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(3) Der Täter ist nicht zu bestrafen, wenn die Behauptung als wahr erwiesen wird. Im Fall des Abs. 1 ist der Täter auch dann nicht zu bestrafen, wenn Umstände erwiesen werden, aus denen sich für den Täter hinreichende Gründe ergeben haben, die Behauptung für wahr zu halten.

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KoppelA  01.09.2024, 14:06
@MasonI567

Genau hier liegt - mal wieder, wie fast immer - Dein Problem. Nicht nur, dass eben nicht jeder weiß, dass eine juristische Person ein Darlehen geben darf, sondern es ist genaugenommen sogar genau umgekehrt. Eine juristische Person darf eben gerade nicht so ohne weiteres ein Darlehen gaben. Für juristische Personen gelten andere Regeln, als für natürliche Personen, und an diese Regeln muss sich eine juristische Person halten. Das sind einerseits gesetzliche Regularien als auch Satzungsregeln. Die Vergabe von Darlehen durch juristische Personen muss durch eine Satzung geregelt sein, ist das nicht der Fall, gilt die gesetzliche Regelung und die verbietet das in der Regel.

Jedoch, selbst wenn die Darlehensvergabe zulässig und geregelt ist, so müssen die Details vertraglich VOR der Ausreichung des Darlehens geklärt sein. Ist das nicht der Fall, dann wird's sehr problematisch, weil man dann in der Regel von einer Unterschlagung ausgehen kann und sogar muss. Und eine Unterschlagung kann nicht dadurch geheilt werden, indem das Geld zurückgezahlt wird.

Du zeigst mit Deinem Kommentar also mal wieder auf, dass Du von Recht absolut 0 Ahnung hast.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 14:07
@KoppelA

Doch darf Sie. Wenn es der Vorstand so vorschlägt und die Vollversammlung so beschließt.

Bist Du wenigstens Österreicher?

Ich meine, dass ich Dich wegen §111 StGB der Staatsanwaltschaft melden kann?

Ich hätte gute Lust, dass für diese Unwahrheit jemand 1 Jahr ins Gefängnis geht.

Es gab und gibt einen Vertrag. Selbst da bleibst Du im strafbaren Bereich. Was immer Du auch weiter sagst:

Rauskommen tut nur ein Vergehen nach §111 StGB.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 14:11
@MasonI567

Es hat nie eine Unterschlagung gegeben. Was es aber gibt: Von Dir ein Vergehen nach §111 StGB. Hoffentlich Österreicher. Dann geht nämlich die nächste Sachverhaltsverkanntgabe diesmal an die Staatsanwaltschaft und nicht nur an Zara.

Du befindest Dich gerade auf dem besten Weg in Richtung einer Anklage.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 14:14
@MasonI567

Einmal abgesehen davon, dass ein Vertrag noch nicht einmal gesetzlich notwendig gewesen wäre, weil es ja bei einer Vollversammlung im Sitzungsprotokoll festgehalten ist. So weit zur Rechtsverbiegung.

Dieses wird bekannterweise vom Obmann, dem Stellvertreter und dem Finanzreferenten unterzeichnet. Es wäre daher ohne Vertrag gar nicht gegangen.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 14:22
@MasonI567

Aber ich mach Dir einen Vorschlag. Mach noch eine Meldung an die Polizei oder Staatsanwaltschaft. Dann wird es ein §297 StGB. Da hast Du dann 3 bis 6 Jahre Zeit. Und nütz die Zeit um Jus zu studieren.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 14:29
@MasonI567

Ich wundere mich allerdings über die Naivität, dass Du davon ausgehst, dass die Rückzahlungsmodalitäten nicht bei der Vollversammlung besprochen worden wären.

Das Thema wäre schon von unserer Seite seit gut 3 Jahren angezeigt. Damals hat es sich unser Anwalt angeschaut und gemeint:

Schlecht, dass das alles Deutsche sind.

Da fehlt uns ein wenig die Handhabe.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 14:34
@MasonI567

Es fehlt der eigene Nutzen der handelnden Personen. Daher fehlt genau genommen die Möglichkeit es zu klagen.

Die Partei kann es nicht anzeigen. Ich aber auch nicht. Weil ja der Vorwurf in meiner Funktion als amtierender Bundesobmann der Partei erhoben wird. Ich also als Funktionär angesprochen werde.

Insofern fehlt uns in Wahrheit immer noch die Grundlage für die Anzeige.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 14:39
@MasonI567

Der einzige Punkt der wirklich möglich war, war zu warten, bis ihr es ein paar Mal wiederholt habt. Seither ist es unserer Ansicht wegen Mobbings eine Angelegenheit der Zara.

Wir können Eure Gruppe ja noch nicht einmal aus der Partei ausschließen, oder ein Schiedsgerichtsverfahren einberufen, weil es sich ja um lauter Menschen handelt, die keine Parteimitglieder sind. Also ein Angriff von Außen.

Sprich: Ich kann zwar Anzeige erheben. Die Gefahr ist nur groß, dass es einfach eingestellt wird.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 14:53
@MasonI567

Eine Anklage wäre wirklich schon, so kann ich mich nur ärgern. Hoffen, dass es inzwischen als Mobbing gewertet wird. Insofern macht es auch wirklich wenig Sinn, wenn ich Dich immer wieder darauf hinweise, dass es eigentlich strafbar wäre. Wenn nicht eine Punkte das erschweren.

1.) Die Vorwerfenden sind Deutsche. Haben also auf ersten Blick mit der österreichischen Innenpolitik nichts zu tun.

2.) Der Vorwurf richtet sich gegen den amtierenden Parteiobmann, so das ihr gleichzeitig die Partei und mich angreift. Damit muss man zum Teil in der Politik leben.

3.) Es hat zu diesem Thema nie eine Klage gegeben, die eingestellt worden wäre. So das wir auch nicht darauf hinweisen können, dass das Thema schon abgehandelt wäre.

4.) Inzwischen wäre nicht einmal mehr eine Anklage möglich. Weil selbst dann wenn es eine Unterschlagung gegeben hätte, diese nach 5 Jahren verjährt.

5.) Es sind Parteifremde welche den Vorwurf erheben, so das man es auch Partei intern nicht zum Thema erheben kann.

6.) Das genau aber könnte die Grundlage eines Mobbing Falles sein. Weil eben keinerlei Zusammenhang zwischen den Vorwerfenden und der Partei besteht.

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KoppelA  01.09.2024, 14:53
@MasonI567

Es steht Dir vollkommen frei, mich anzuzeigen, probier es einfach. Eine Anzeige ist unabhängig davon, was für ein Staatsbürger der Angezeigte ist.

Und, nein, Du behauptest zwar immer wieder aufs neue, dass alles seine gute Ordnung hatte, aber das hast Du niemals belegt. Du selbst hast dieses Thema überhaupt erst aufgebracht. Es gibt x Leute hier und an anderer Stelle, die bezeugen können, dass Du selbst gepostet hast, dass man Dich wegen Unterschlagung belangt hat. Diese Posts von Dir hast Du zwar zwischenzeitlich gelöscht, aber die Posts der anderen, die darauf reagiert haben, konntest Du natürlich nicht löschen.

Insofern beschuldigt Dich niemand einer Straftat außer Dir selbst, die anderen haben Dich überhaupt nur zitiert. Mir fallen auf Anhieb drei Leute ein, die das bezeugen können.

Und übrigens, viel Spaß bei Deiner Anzeige - zum Beispiel gegen mich, denn eine Falschbeschuldigung ist selber wiederum strafbar. Das bedeutet, dass Du Dir mit einer Strafanzeige höchstwahrscheinlich ins Knie schießt, weil Du Dich damit selber strafbar machst.

Und Dein ganzes Gelaber bezüglich Ordnungsgemäßigkeit der Kreditvergabe kannst Du Dir sparen, denn Du wirst mit Sicherheit keine ordnungsgemäße Ladung zu einer Versammlung mit dem Tagesordnungspunkt "Kreditvergabe" und einen entsprechenden Beschluss vorlegen können, wobei all dies VOR der Auskehrung des Geldes stattgefunden haben muss. So ist das Recht - nicht nur in Österreich.

Erzähl also nicht immer wieder irgend welchen juristischen Nonsens, den Du zudem nichtmal belegen kannst.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 14:54
@KoppelA

Nein. Weil die Grundlage einer jeden Straftat der Nutzen des Straftäters ist. Den hast aber auf ersten Blick weder Du noch Salome.

Und nicht ich brauche belegen, dass alles seine Richtigkeit, normalerweise müsstet Ihr belegen, dass es das nicht hat. So weit solltest selbst Du Justiz kennen.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 14:57
@KoppelA

Doch genau das gibt es. Wir haben überhaupt nie Geld rausgegeben, ohne ordnungsgemäß festzuhalten, wohin es ging. Daher war dies ein ganz normaler Tagesordnungspunkt einer Vollversammlung.

Gerade weil es eine Obdachlosenpartei ist, schauen wir besonders genau darauf alles belegen zu können.

Es gibt das Protokoll, die Tagesordnung, die Unterschriften der Vorsitzenden und des Finanzreferenten.

Klagen können wir es dennoch nicht. Weil Euch der Nutzen fehlt.

Wir können nicht belegen, warum ihr die Straftat überhaupt begangen habt. Und das muss in einer Sachverhaltsbekanntgabe mit angegeben werden.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:02
@MasonI567

Es erfolgt weder in Selbstbereicherungsabsicht noch hätte irgendeine Partei einen Nutzen hierdurch. Oder es ist zumindest kein Nachweis eines Zusammenhangs von Euch und irgendeiner österreichischen Partei herstellbar.

Uns wiederum kann man in Deutschland nicht schaden. Weil wir dort nicht kandidieren.

Es geht noch nicht einmal auf dem Zivilrechtsweg.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:15
@MasonI567

Übrigens: Das mit den 3 Leuten ist tatsächlich der Grund, warum wir von einem Mobbing ausgehen. Erfunden hat es Salome Winkler. Die fing mit dem Thema "Unterschlagung" an, obwohl ich ihr von Grund auf mitteilte, dass alles den normalen Parteiweg gelaufen war.

Ihre Behauptung: Da hat es eine Unterschlagung gegeben. Die ganze Partei ist auf Peitl sauer.

Zwar kein Wort wahr. Aber: Das verlautbarte sie auf gutefrage.net und quora.de.

Bei 4religion.org hatte sie Pech. Dort sind wirklich auch Parteimitglieder vorhanden, die sie gefragt haben, was sie da gerade aufführt.

Da ging sie wieder.

In der Folge übernahmen andere ungeprüft die Falschmeldung. Und erzählten die selben Unwahrheiten.

Dazu kommt: Wir konnten sie nicht klagen, weil sie ja keine Österreicherin ist, sondern Deutsche, ihr Nutzen also nicht definiert ist.

Und nun stehen wir dort, dass wir zwar wissen, dass kein Wort wahr an dem Vorwurf ist, wir aber auch niemand klagen können.

Weil ein weiteres Phänomen dazu kam. Alle die es wiederholten waren wieder Deutsche. Also genauso wenig klagbar.

Entweder hat das eine österreichische Partei sehr geschickt eingefädelt, dann fehlt der Nachweis des Zusammenhangs dieser Gruppe mit der Partei, oder es ist eine reine Mobbing Party, die nur des mobben wegens mobbt.

Ich meine es hat keine besonderen Auswirkungen. Aber der Versuch:

Wir sind die einzige saubere Partei

ist damit natürlich zum Teufel.

Zeugen hast Du natürlich in Wahrheit überhaupt keinen. Maximal Zeugen davon, dass Salome Winkler das erklärt hat. Denn: Es gibt kein Parteimitglied, welches diesen Vorwurf jemals erhob.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:19
@MasonI567

Zwar gibt es Menschen, die glauben, dass Salome Winkler einmal Parteimitglied gewesen sein muss, weil sonst wüsste sie das doch nicht, Außenstehende, innerhalb der Partei kennt sie niemand, aber da ist auch schon das Ende erreicht.

Ich glaube nicht, dass Salome Winkler jemals in Österreich, genauer Wien gelebt hat und wo anders hatten wir nie Mitglieder.

Uns ist bisher auch vollkommen unklar, warum sie diesen Vorwurf überhaupt erhoben hat. Weil der Zusammenhang von ihr und uns vollkommen fehlt.

Es gibt weder ein Mitglied, dass aus der Partei ausschied, noch einen Spender mit diesem Namen.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:24
@MasonI567

Möglicherweise die Freundin von irgendjemand in irgendeiner Partei, die 2017 neidig wurde, weil sie es nicht auf den Stimmzettel schaffte, während dem wir dies erreichten.

Ihr bösen habt uns die Unterstützungserklärungen weggenommen. Was natürlich Unsinn wäre.

Es gab keine andere Partei 2017, die sich für Obdachlose einsetzte.

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KoppelA  01.09.2024, 15:27
@MasonI567

Falsch, niemand von uns hat Dich einer Straftat beschuldigt oder eine solche zur Anzeige gebracht. Wenn dem so wäre, dann müssten wir das belegen. Wir haben nur Dich selbst zitiert. Du dagegen beschuldigt uns einer Straftat, so lange Du hier nur rumlaberst, steht Dir das frei, denn es ist für jeden erkennbar, dass das nur dummes Geschwätz von Dir ist. Wenn Du die Sache dagegen zur Anzeige bringen willst, müsstest sdu eine Straftat belegen, und genau da wird es schwierig.

Und Dein oben genannter Nutzen als Grundlage einer Straftat ist wieder der typische Peitl-Nonsens. Eine Straftat muss nixht mit einem Nutzen für den Straftäter einher gehen.

Es ist wirklich der absolute Klassiker, wie bei all dem Zeugs, das Du absonderst.du denkst Dir irgend etwas aus, das nicht im Entferntesten auf den Beinen formaler oder juristischer Grundlagen steht. Und wenn man Dich darauf hinweist, dann kommst Du mit neuem Unsinn oder wechselst das Thema. Du mäanaderst sozusagen von einem Unsinn zum nächsten Unsinn.

Nichts, absolut garnichts, was Du juristisch von Dir gibst, hat in irgend einer Form Hand und Fuß. Das ist auch genau der Grund, warum Du rein formal juristisch immer scheiterst, Du ertiebwn einfach Blödsinn.

Deine gabze Drohungen, die Du dann ja auch immer wieder mit genauso unsinnigen Argumenten relativiert, sind einfach Blödsinn.

Du erzählst eben immer nur, aber Du machst nicht.

Machen ist wie wollen, nur krasser.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:34
@KoppelA

Das Einzige, was wir wirklich machen konnten haben wir vor 4 Tagen gemacht. Den Fall einfach bei der Zara gemeldet. Was die daraus macht.

Und es ist falsch: Wenn das Motiv für eine Tat fehlt, kannst Du diese eigentlich kaum anzeigen.

Das Motiv von Salome ist vollkommen unklar. Um nicht zu sagen:

Genau genommen dürfte es gar keines geben.

Du wirst kaum sagen können:

Eine Wildfremde, die von uns niemand zuordnen kann, schießt mit geradezu verleumderischen Argumenten, die sie dann überall im Web verteilt, auf unseren Bundesobmann. Es handelt sich um eine Deutsche, deren Zusammenhang mit der österreichischen Innenpolitik unklar ist.

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KoppelA  01.09.2024, 15:44
@MasonI567

Das ist ganz einfach Unsinn, eine Tat ist eine Tat ist eine Tat, das Motif für eine Tat ist vollkommen irrelevant. Die Betrachtung eines Motifs findet nur an zwei Stellen statt, nämlich zur Beweisernittlung bei einem reinen Indizienbeweis. Wenn Beweise also nur als Indizien existieren und keine direkten Beweise existent sind (ein Posting ist ein direkter Beweis), dann kann ein Verteidiger eine Motif-Betrachtung ist Spiel bringen. Die Indizien hätten also keine Tragkraft, wenn sie schwach sind und es kein Motif gibt. Ferner wird ein Motif ggf. bei einer Zumessung des Strafmaßes berücksichtigt. Also auch mit diesem Kommentar beweist Du mal wieder, dass Du keine Ahnung hast, von was Du redest - wie eigentlich immer.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 15:48
@KoppelA

Und was für ein Delikt ist dies, wenn ich gegen eine ausländische Partei, mit der ich nichts zu tun habe, erfinde, dass es dort eine Unterschlagung gegeben hätte? Dies im Web im Umlauf bringe. Und zwar so lange bis sich andere finden, die dann das selbe glauben und wieder weitergeben? Also einen Schneeball der Falschinformation produziere?

Das Delikt fand in Deutschland statt. Welches Delikt ist es?

Übrigens: Motiv schreibt man mit v.

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KoppelA  01.09.2024, 18:47
@MasonI567

Wenn ich über jeden Deiner grammatikalischen oder sonstigen Fehler oder Typos etwas schreiben würde, dann käme ich gar nicht mehr raus aus dem Korrigieren Deiner Sätze. Die meisten Deiner Sätze sind in ziemlichem Stolperdeutsch verfasst, da wäre es sinnvoll, wenn Du Dich mit dem Anmerken von Buchstabenfehlern zurückhälst.

Und nun zu Deiner ominösen Inland-/Ausland-Thematik bezüglich eines Straftatbestandes. Es ist egal, wo die Straftat stattgefunden hat und welche Staatsangehörigkeit der Straftäter hat, wenn die Straftat in Deinem Land eine Wirkung entfaltet, dann kannst Du sie dort auch zur Anzeige bringen.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 18:50
@KoppelA

Nein. Das weiß ich schon aus der Vergangenheit. Als ich 2018 aus Bulgarien zurückkam, hatte mich jemand angezeigt. Ich wurde vorgeladen und erklärte, dass ich zu dieser Zeit in einem Land gewesen wäre, das ganz anderes Recht hat.

Darauf ersuchte man mich um meinen Pass, den ich vorzeigte. Da dort der bulgarische Ausreisestempel zuvor und der Einreisestempel danach ersichtlich war, galt für diese Zeit bulgarisches Recht. Es war daher nicht strafbar.

Es gilt immer das Recht, in welchem Land man sich gerade aufhält.

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KoppelA  01.09.2024, 18:57
@MasonI567

Das ist auch wieder Quatsch, was Du da schreibst, da vermengt Du verschiedene Sachen miteinander. Für bestimmte Delikte gilt eine Feguinalität. Wenn jemand in Bulgarien ein Brot jlst, kann das nixht in Österreich zur Anzeige gebracht werden (logisch), denn das ist nicht grenzüberschreitend. Andere Delikte wiederum sind sehr wohl grenzüberschreitend. Was meinst Du wohl, auf welcher Basis der Telegram-Gründer in Frankreich verhaftet wurde?

Es sind die Feinheiten der rechtlichen Details, auf die es ankommt, aber genau die betrachtest Du eben nie, so wie Du ganz generell keine Feinheiten betrachtest, sondern versuchst, alles in ein simples Ja/Nein-Schema zu pressen.

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Auf manche Mobber trifft das definitiv zu.

Die meisten Mobber die ich kenne sind jedoch recht erfolgreich. Sie mobben, um das Gemeinschaftsgefühl zu stärken, indem sie andere von der Gemeinschaft ausschließen und es nicht tolerieren, wenn jmd nicht exakt so ist wie alle anderen.

Viele Mobber haben auch Angst selbst ausgegrenzt zu werden und treten nach unten, um selbst nach oben zu kommen. Wie beim ertrinken. Zb hatte ich Freunde, die plötzlich zu meinen Mobbern wurden, weil sie merkten das irgendjemand leiden würde und das wollten unter keinen Umständen sie sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe einen bunten Blumenstrauß an psychischen Erkrankungen.

MasonI567 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 07:55

Meine Erfahrung: Mobber treten nicht nach unten. Sie treten nach oben, um den Anschein zu erwecken, deutlich weiter oben zu sein, als sie sind.

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Loka95  31.08.2024, 07:57
@MasonI567

Gibt es natürlich auch, ist mir aber noch nicht untergekommen. Da wurde nur nach oben geschleimt.

Pauschale Äußerungen von wegen "xy tun sie nicht, sie tun yz" sind daher falsch.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 07:59
@Loka95

Mir fällt nur auf, dass die Mobber in der Zeit, in der ich aktiv bei den Menschen bin, Zeit haben zu mobben. Also können sie in Wahrheit nichts tun. Weil sie sonst in der Zeit auch bei irgendeiner Tätigkeit wären.

Es scheint sich also um irgendwelche Arbeitslosen zu handeln, welche denen die wirklich etwas bewerkstelligen dies neidig sind.

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Loka95  31.08.2024, 08:10
@MasonI567

Das ist Unfug. Zum mobben braucht man nicht 8 - 12 Stunden täglich. Dazu reicht eine oder sogar weniger, weil es nebenbei geht. Du kannst ja auch Smalltalk machen und bist deshalb nicht automatisch Arbeitslos. Außerdem fehlen Arbeitslosen oft die Kontakte, um zu mobben.

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MasonI567 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 08:22
@Loka95

Das Überraschende sind die Zeiten, wann die Mobbing Texte erfolgen. Nämlich Zeiten an denen wirklich erfolgreiche Menschen gar nicht online sind.

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Loka95  31.08.2024, 10:37
@MasonI567
  1. Mobbing findet nicht nur online statt.
  2. Damit es richtiges Mobbing ist, muss man einander kennen.
  3. Erfolgreich kann man sein, auch wenn man nicht mehr arbeiten muss, abends arbeitet oder nur Wochenweise.

Deine Schlussfolgerung ist also vorschnell und nicht gerade sinnvoll.

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salome77  31.08.2024, 10:41
@Loka95

Das liegt daran, dass der Fragesteller bereits bei er Prämisse falsch liegt. Es geht nämlich ihm nur um seine "Mobber", wobei er jegliche Kritik an ihm als Mobbing auffasst.

Wobei er selbst gern hetzt, besonders gern gegen die Ukraine. Man schaue nur seine Fragen dazu an und seine Reaktion auf Fakten, die seiner Position widersprechen.

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Loka95  31.08.2024, 10:43
@salome77

Ja, dass es ihm nur um seine "Mobber" geht und diese höchstwahrscheinlich nur Leute sind, mit denen er sich schlicht nicht versteht, denke ich mir auch. Nach Mobbing klingt es nicht.

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ich sehe das so wie du. Es waren immer Leute, die irgendwo Probleme mit sich selbst hatten und sich dadurch mächtig fühlen wollten. Sie könnten einem ja fast leid tun, wenn sie durch ihre Taten nicht Leben versauen würden. Deshalb hält es sich doch sehr in Grenzen. Ich hab noch nie auch nur daran gedacht, mein Selbstwertgefühl dadurch aufzuwerten, indem ich jemand anderem schlechtes tu.


MasonI567 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 07:50

Ich auch nicht. Hätte allen Grund gehabt. Ich war 2 Mal obdachlos. Aber habe einfach immer weitergekämpft. Zeitung herausgebracht. 108 Bücher geschrieben. Und die Obdachlosenpartei gegründet.

Langsam erringe ich mir damit solche Hochachtung, dass inzwischen die Liste Kurz zu uns gekommen ist und gefragt hat, ob sie uns in Wien mit unterstützen darf. Langsam entwickelt es sich.

Die Gemeinde gestern beinahe ein Volksfest gefeiert hätte, wie sie mir mitteilen konnte, dass der neue Text für die Petition "Sommeröffnung" nun passt.

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Millikade4  31.08.2024, 08:04
@MasonI567

Wow, du hast meinen Respekt. Da hast du was richtig tolles geschaffen, nachdem was du erlebt hast. Viel Glück dir und deinem Lebenswerk weiterhin!!

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MasonI567 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 08:07
@Millikade4

Hoffentlich. Nächste Woche wird es wieder heiß. Nun haben wir den Text für die Sommeröffnung von der Gemeinde. Nun muss ich nächste Woche nur anfangen die 500 gültigen UEs zu sammeln.

Bin aber ziemlich zuversichtlich das das funktioniert. Auch wenn es nun ein Zweitanlauf mit einem anderen Text ist.

Ich glaube, die Inge Rauscher hat sogar ein ganzes Volksbegehren wiederholt.

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Jemand mit nem gesunden Selbstwertgefühl hätte mEn keine perfide Freude dran, andere zu mobben.

Ergo is da mMn was wahres dran; bei Mobbern hakts selbst irgendwo, und zwar ganz gewaltig!

Weiß nicht. Wurde als Kind von Kindern gemobbt. Als Kind hat man ja eh noch keinen klassischen 'erfolg"


MasonI567 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 07:57

Doch. Schulnoten.

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Thatgirl879  31.08.2024, 07:58
@MasonI567

Boah. Also in der vierten Klasse hat sich noch keiner über Schulnoten Gedanken gemacht. Und meine Mobber waren alle ganz oke in der Schule niemand ist durchgefallen. Ich war auch nur durchschnittlich und hab trotzdem nicht angefangen andere zu mobben

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