Wäre eine Internationale Haftbefehl möglich?

1 Antwort

Amtsgericht Nürnberg - Jugendschöffengericht gemäß § 63 StGB Rechtskräftig Verurteilt worden sind,

Das ist so nicht richtig, aber ich verstehe was du meinst. Ohne Gutachten ist eine Zwangseinweisung nicht dauerhaft möglich. Zudem bedeutet dauerhaft nicht für alle Zeit, es wird regelmäßig geprüft ob die Unterbringung noch erforderlich ist.

Und auch deine Zusatzbemerkung ist so nicht richtig.

weil wir außerhalb der Deutschen Territorium sind, ist wegen eine Verurteilung nach § 63 StGB Rechtskräftig - Unterbringung in einem Psychiatrischen Krankenhaus rechtlich möglich?!

denn du wurdest bereits dann zwangsweise eingewiesen. Wenn du auf der Flucht wärst, dann bleibt die Zwangseinweisung natürlich bestehen. Ob du dann in einem Drittland konkret gesucht werden würdest hängt vom Einzelfall ab.