Wäre das fahrlässige Tötung?

5 Antworten

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Es wird von Einzelfall abhängen, wenn ein Richter das beurteilt. Wenn der Richter argumentiert, dass der Scooter-Fahrer mit dem Zusammenstoß hätte rechnen sollen, dann ist es dadurch fahrlässige Körperverletzung, und wenn er auch mit dem Tod hätte rechnen sollen, dann kann es (wenn das eintritt) Fahrlässige Tötung sein.

Das ist mir so heute passiert. Dazu noch auf Krücken! Natürlich zum Glück nicht überfahren...

falls er weitergefahren ist, dürfte es sich um Unfallflucht handeln. Auch die Fahrlässige Körperverletzung sollte vorliegen, wenn du eigentlich deutlich zu sehen warst. Aber das ist nicht sicher.

Das wäre ein Unfall mit Todesfolge einer Person.

Der E-Scooter Fahrer wird sich seiner Ordnungswidrigkeit nicht bewusst sein,

und insgesamt wird er wohl kaum den Tod einer Person billigend in Kauf nehmen.

Nur wenn man dies nachweisen könnte ,z.B. weil er sich brüstet mit straffreiem Befahren des Fußweges ,und viele mussten schon zur Seite springen um nicht umgefahren zu werden ,wäre es anders.

Allerdings werden tatsächlich vermehrt Tötungsdelikte im Straßenverkehr angenommen,behauptet und teilweise auch gerichtlich verurteilt. ( Raser ,auch schon wegen Mordes ! )


BBasti89M  13.07.2024, 10:19
und insgesamt wird er wohl kaum den Tod einer Person billigend in Kauf nehmen.

dann ist es kein Vorsatz. Indes entfällt dadurch die Strafbarkeit wegen Fahrlässigkeit nicht.

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RobertLiebling  11.07.2024, 18:20

"Billigend in Kauf nehmen" wäre Eventualvorsatz. Hier geht's aber um Fahrlässigkeit (bewusst/unbewusst), die unstrittig sein dürfte.

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NobelEspada 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 18:13

gut so

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Kann man vor Gericht sicher so auslegen, denn das Verhalten war grob fahrlässig und der Tod war der Ausgang von diesem Verhalten.

Da du ja - gott sei Dank - noch lebst, solltest du aber mal eher nach fahrlässiger Körperverletzung suchen.


NobelEspada 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 18:18

naja er hat mir hochgeholfen und sich stark entschuldigt, er konnte auch kaum deutsch.

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Fahrlässige Tötung, also jene, welche zwar nicht beabsichtigt, aber durch Missachtung der Verkehrsregeln dennoch in Kauf genommen wurde, wäre dein zu erst angeführtes Beispiel schon.

In deinem Fall, nun, ich bin kein Jurist. Eine Tötung fand nicht statt. Aber ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr schon. Da wird's Konsequenzen geben. Zurecht! Diese E-Scooter sind eh eine große Pest seit 6 Jahren und wenn sich dann jemand nicht mal an die Verkehrsregeln hält und dann auch noch so einen Mist baut, der gehört zurecht bestraft! Und das saftig!


PolNRW93  12.07.2024, 14:53

Ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist etwas ganz Anderes. Das liegt hier nicht vor.

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Wenn die Person stirbt könnte man das sicher so rausholen