Während des Fahrrad fahren Musik?
Ist es erlaubt bzw. Verboten während des Fahrrad Fahrens Musik zu hören, also mit Ohrstöpsel oder wie die Kopfhörer halt heißen, die man ins Ohr steckt?
Danke
7 Antworten
Musik auf dem Fahrrad, durch Kopfhörer oder Lautsprecher schallend, kann für vergnügliches Fahren sorgen. Wie bei anderen sportlichen Betätigungen wirkt der richtige Rhythmus antreibend und lässt die Fahrzeit wie im Flug vergehen. Und tatsächlich ist es in diesem Fall nicht illegal, Musik zu hören. Beim Radfahren gilt jedoch die Richtlinie: Die Lautstärke muss so gewählt werden, dass die eigene Verkehrssicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet wird.
Radfahrer können also auch Kopfhörer nutzen und beim Fahren fröhlich dem Musikgenuss frönen. So ist es auch bei Autofahrern. Kann jedoch dadurch die Sirene eines Krankenwagens nicht mehr gehört werden, ist die Grenze der Legalität überschritten.
Wenn Sie Musik hören, sollten Sie beim Fahrradfahren also auch in der Lage dazu sein, das Klingeln anderer Radfahrer, Warnrufe und sonstige Fahrgeräusche naher Fahrzeuge wahrzunehmen. Nur so ist eine sichere Fahrt gewährleistet. Eine Behinderung durch Musik kann sonst ein Verwarngeld von 15 Euro durch die Polizei zur Folge haben.
Mehr kannst du unter folgendem Link dazu lesen: https://www.bussgeldkatalog.org/musik-hoeren-beim-fahrradfahren/
Soweit ich weiß darf man das nicht mehr, weil du als Verkehrsteilnehmer nicht mehr die üblichen Verkehrsgeräusche wahrnimmst. Feuerwehr, Lastwagen usw.
Möchte meinen, das ich auch etwas im TV dazu gesehen habe. So was wie: Achtung Kontrolle oder ähnliches.
Nein, verboten und bußgeldbewehrt. Außerdem nicht gerade intelligent. Die Umgebungsgeräusche wahrnehmen zu können hat im Straßenverkehr Vorteile.
In Hamburg hat vor kurzer Zeit ein Rettungswagen im Einsatz einen kopfhörertragenden Typen totgefahren.
Es sind nur die Genres Volksmusik erlaubt; Hardrock ist wegen Aggressionsentfaltung, Blues und Lullaby sind wegen einschläfernder Wirkung nicht gestattet.
Aktives Musizieren mit Instrumenten ist problematisch bis - aus nachvollziehbaren Gründen - unmöglich (Querflöte, Zieharmonika, Kontrabass, PianoForte).
Einzig Singen ist gestattet und sinnvoll; empfehlenswert und passend - nur zwei Beispiele: Das Wandern ist des Müllers Lust (geeignet, wenn man einen Platten hat, Flickzeug vergessen) oder 'Ja, wir sind mit'm Radel da ...'
Gleiche Regelung wie beim Autofahren: Der Radfahrer muss eben sicherstellen, dass er den Verkehr um sich herum noch mitbekommt.
Wenn man davon überrascht wird, dass man ein Auto hinter sich hat, das jetzt zum Überholen ansetzt, war das definitiv nicht gegeben. Züge, die vor Fußgängerüberwegen in aller Regel nicht hupen, sollte man auch noch hören. Die Spezialisten, die sehenden Auges, aber mit maximaler Schallentkopplung vor die Räder eines Feuerwehrautos auf Einsatzfahrt fahren, sind dann schon fleißige Anwerber auf den Darwin-Award.
Ist genausowenig verboten wie das Musikhören im Auto. Wie die anderen Antworter ja auch korrekt geschrieben haben.