Vorzeitige Zeugnisausgabe

3 Antworten

Was müsste ich jetzt bei der alten Schule machen?

Du nichts. Deine Eltern müssen einen Antrag auf Schulwechsel stellen (am besten für den genauen Ablauf im Sekretariat anrufen). Und sie müssen eine Anmeldebescheinigung deiner neuen Schule mitbringen. Ohne die kann dich deine alte Schule nicht "freigeben".


Wäre es möglich mein Zeugniss auch früher zu bekommen?

Nein.


dennoch würde ich gerne früher von der Schule gehen

Die 4 Wochen musst du auf jeden Fall noch durchhalten. Ein Schulwechsel braucht eine Klassenkonferenz und die braucht eine 14-tägige Einladungsfrist für die Elternvertreter. Also da sind 4 Wochen eher knapp.


Viel Erfolg!

LG

MCX


rafaelo0022 
Beitragsersteller
 06.01.2015, 19:33
Ein Schulwechsel braucht eine Klassenkonferenz und die braucht eine 14-tägige Einladungsfrist für die Elternvertreter.

Was denn für eine Klassekonferenz? In SH hab ich bisher nie was davon mitbekommen :D Kenn ein paar die umgezogen sind und die durften auch in weniger als 1 Woche die Schule verlassen ohne irgendwas. Soweit ich weiß, ist Umzug auch eine Ausnahme um die Schule auch innerhalb eines Halbjahres zu wechseln. Ich wechsle auch vom Gymnasium auf die Realschule (bzw. Gemeinschaftsschule).

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Miraculix84  06.01.2015, 20:08
@rafaelo0022

. Soweit ich weiß, ist Umzug auch eine Ausnahme um die Schule auch innerhalb eines Halbjahres zu wechseln.

Stimmt. Aber wenn es den Eltern erst nach dem Umzug einfällt, dass das Kind noch auf die alte Schule geht, kann es nicht so weit weg sein. Das scheint nicht zu "brennen". :)


Was denn für eine Klassekonferenz?

Bei uns in NiSa braucht das dafür eine Klassenkonferenz. Bist du Schüler? Dann bekommst du davon in der Regel nichts mit, weil nur Lehrer und gewählte KOnferenzvertreter anwesend sind. Kann aber auch sein, dass das in SH anders gehandhabt wird.


Kenn ein paar die umgezogen sind und die durften auch in weniger als 1 Woche die Schule verlassen ohne irgendwas.

Ich nehme an, du hast davon (als Schüler) nichts mitbekommen. Ein Umzug fällt ja nicht vom Himmel. Da melden sich die Eltern in der Regel dezent 1-2 Monate vorher. Wahrscheinlich haben sie dir aber nicht bescheid gesagt. (Nehme ich an) ;)


LG

MCX

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cg1967  07.01.2015, 00:50
Ein Schulwechsel braucht eine Klassenkonferenz und die braucht eine 14-tägige Einladungsfrist für die Elternvertreter.

In Sachsen besteht die Klassenkonferenz aus den die Klasse unterrichtenden Lehrern, Elternvertreter gibt hier in ihr nicht.

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Miraculix84  07.01.2015, 08:10
@cg1967

OK. Aber zu den Zeugniskonferenzen kommen schon Elternvertreter bei euch, oder?

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cg1967  08.01.2015, 05:06
@Miraculix84

Nein. Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Lehrerkonferenzen (Lehrerkonferenzverordnung – LKonfVO)

§5 Klassenkonferenzen, Jahrgangsstufenkonferenzen

(1) Die Klassenkonferenz berät und beschließt im Rahmen der Beschlüsse der Gesamtlehrerkonferenz über alle Angelegenheiten, die für die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Klasse von wesentlicher Bedeutung sind. Dazu gehören insbesondere
1.
das Zusammenwirken der in der Klasse unterrichtenden Lehrer,
2.
gegenseitige Information über den Leistungsstand sowie das Arbeits- und Sozialverhalten der Schüler,
3.
Zeugnisnoten- und Versetzungsentscheidungen sowie Bildungsempfehlungen,
4.
Koordinierung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
5.
Durchführung von außerunterrichtlichen Veranstaltungen für die Klasse,
6.
Förderung der Schülermitwirkung in der Klasse,
7.
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten und Ausbildenden der Schüler.

(2) Für die Jahrgangsstufenkonferenz gilt Absatz 1 entsprechend

In der Klassenkonferenz gibt es bei uns keine Mitbestimmung (wär meiner Meinung nach auch blöd, wenn da ein oder zwei gewählte Elternvertreter mit über Versetzung oder Nichtversetzung entschieden, auch als Elternratsvorsitzender überlaß ich diese Entscheidung gern den Lehrern, genauso, wie diese ein Losverfahren durchzuführen haben. Bei diesem bin ich nur Zeuge.)

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Hm...kommt drauf an, ob ihr jetzt noch Arbeiten schreibt, die für die Zeugnisnote relevant sind. Wenn nicht, dann sollte es möglich sein, hängt aber letztenendes von der Schule ab.

Das müssen deine Eltern mit deiner alten Schule besprechen.