CE Fahrerlaubnis verlängern für nicht Verfall des Scheins bzw für private Nutzung? Was wird benötigt?
Hallo liebe Community,
ich habe einen CE Führerschein der aber schon 2010 oder so abgelaufen ist.
Laut Anfrage beim Amt verfällt der komplett wenn ich ihn nicht bis zum 21.09.2021 verlängere.
Bin alleinerziehend und krank aktuell aber, da ich früher vor dem Kind auch gerne gefahren bin und ich ja nicht weiss wo die berufliche Reise noch hingeht wenn es mir wieder gut geht wollte ich meinen Schein einfach so für den privaten Gebrauch verlängern. Wobei ich mir natürlich keinen 40T LKW ausleihe um damit eine Schön Wetter Fahrt zu machen. Geht mir da wirklich nur drum den nicht verfallen lassen um zur Not irgendwann vielleicht noch mal wieder LKW fahren zu können.
Jetzt sagte man mir hier auf dem Amt es würde für die Verlängerung auch im privaten Bereich ein ärztliches Gutachten, ein Augenärztliches Gutachten und Passbild erforderlich sein.
Soweit so gut aber mit diesen ganzen Kosten plus die Kosten hier auf dem Amt bin ich da dann auch 200 Euro los. Zumindest sind so bei den Ärzten wo ich gefragt hatte die Preise.
Deshalb muss ich wirklich für die private Verlängerung des Führerscheins diese ärztlichen Gutachten haben oder gibt es da irgendwo Paragraphen worauf ich mich beziehen könnte das ich diese nicht benötige?
Ich weiss schon das wenn ich gewerblich fahren wollte da dann auch noch die 5 Module zukommen würden um nachher dann die 95 im Schein eingetragen zu bekommen die für die gewerbliche Nutzung als Kraftfahrer notwendig wären.
Mir geht es nur darum ob die letzte Person mir da auf dem Amt Mist erzählt hat oder ob man mit vor 3-4 Jahren wo ich schon mal deshalb angefragt hatte Mist erzählt hatte. Weil da wurde nichts erzählt von den ärztlichen Gutachten.
MfG
2 Antworten
Liegt die Gültigkeit schon zehn Jahre oder mehr zurück, kann es allerdings vorkommen, dass Sie eine erneute Fahrprüfung ablegen müssen.
https://www.bussgeldkatalog.de/lkw-fuehrerschein-verlaengern/
Jetzt sagte man mir hier auf dem Amt es würde für die Verlängerung auch im privaten Bereich ein ärztliches Gutachten, ein Augenärztliches Gutachten und Passbild erforderlich sein.
korrekt, um die 95 eingetragen zu bekommen, sind die 5 Module Pflicht, damit bekommt man die Fahrerkarte und darf gewerblich fahren
auch für private Fahrten muss die Karte eingelegt werden, das dient der Überwachung der Ruhe u. Lenkzeiten.
Ja, das ärztliche Guthaben und die augenärztliche Untersuchung muss für eine Verlängerung der Fahrerlaubnus vorliegen. Ob gewerblich oder privat macht bei der Verlängerung keinen Unterschied.
Schließlich sollen die Untersuchungen ja bescheinigen, dass man gesundheitlich fähig ist, LKW fahren zu können, die ja schließlich ein größeres Sicherheitsrisiko haben, als z.B. PKW Fahrer.
Gebühren beim Amt gehören bei einer solchen Leistung ebenso dazu.
Heutezutage muss diese Verlängerung bei den Klassen C1/C1E/C/CE alle 5 Jahre geschehen, wobei es noch Ausnahmen gibt, wo dieses fünfjährige Intervall erst ab dem Alter von 50 Jahren erfolgen muss. Allerdings gilt diese Regelung nur für jene, die die Fahrerlaubnis "früher" (Jahr weiß ich nicht mehr genau) erlangt haben.
Also besten dank erst mal.
Also das mit dem privaten Fahren mit einem LKW mit Fahrerkarte wäre mir neu. Aber es wäre mir auch egal da ich eh privat keinen 40 Tonner fahren würde warum auch?
Zum umziehen ist der zu groß.....sei denn ich will vielleicht mal auswandern dann wäre es eine Idee...Wohnung, Werkstatt, Auto rein und ab gehts.