Vorraussetzungen für Taufpaten?

3 Antworten

Für das Patenamt in der kath. Kirche ist nach dem Kirchenrecht (CIC - Codex Iuris Canonici) nach can. 874 folgendes Voraussetzung:

§ 1. Damit jemand zur Übernahme des Patendienstes zugelassen wird, ist erforderlich:
1° er muß vom Täufling selbst bzw. von dessen Eltern oder dem, der deren Stelle vertritt, oder, wenn diese fehlen, vom Pfarrer oder von dem Spender der Taufe dazu bestimmt sein; er muß zudem geeignet und bereit sein, diesen Dienst zu leisten;
2° er muß das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, außer vom Diözesanbischof ist eine andere Altersgrenze festgesetzt oder dem Pfarrer oder dem Spender der Taufe scheint aus gerechtem Grund eine Ausnahme zulässig;
3° er muß katholisch und gefirmt sein sowie das heiligste Sakrament der Eucharistie bereits empfangen haben; auch muß er ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Dienst entspricht;
4° er darf mit keiner rechtmäßig verhängten oder festgestellten kanonischen Strafe behaftet sein;
5° er darf nicht Vater oder Mutter des Täuflings sein.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Also ich habe mich damit auch mal befasst und es gibt da kein richtig oder falsch. Es kommt auf deine Gemeinde an. Du brauchst von deiner Gemeinde einen Patenschein, dass du als Taufpate in Frage kommst. Deine Gemeinde entscheidet ob sie ihn dir ausstellt oder nicht.
Ich bin nur getauft, keine Konfirmation (evangelisch) und meine Gemeinde hat mir den Patenschein verweigert. Ich bin dann zum Pastor gegangen der die kleine taufen sollte und fragte ihn ob er mir das irgendwie ausstellen könnte. Er war ganz locker und meinte zwar das das etwas schwierig wird, aber es hat am Ende noch geklappt.
Ich denke so ähnlich wird es bei der katholischen Gemeinde auch sein.

Laut Kirchenrecht muss man gefirmt sein, aber es gibt viele Gemeinden, die nicht nachfragen bzw. der Zelebrant legt nicht soviel Wert drauf.

Also, frag am besten bei der Gemeinde nach, wo die Taufe stattfindet, wenn es um einen konkreten Fall geht.

Wir, in unserer Pfarrgemeinde stellen bei Personen, die getauft aber nicht gefirmt sind keine Patenbescheinigung aus, nur eine Bescheinigung über die Taufe. Dann kann der Zelebrant der Taufe machen, was er will.

Bei unseren Taufen, die bei uns stattfinden, lassen wir keine ungefirmten Paten zu, sie können aber als Taufzeugen eingetragen werden, wenn sie unbedingt auf der Taufurkunde stehen sollen.

Unser Pfarrer ist da tatsächlich strenger geworden. Er lässt auch keine ausgetretenen Katholiken mehr als Taufzeugen zu. Wer ausgetreten ist, wird bei uns nicht mehr auf einer Taufurkunde eingetragen.