Vorladung, was tun & was sagen?

3 Antworten

Die bloße Frage nach Nacktbildern ist nicht strafbar. Da wird schon ein bisschen mehr vorgefallen sein. Nachdem du ja selbst nicht mehr weißt was du da geschrieben hast ...

Ich rate dir, duch schnelkstmöglich an einen Anwalt zu wenden und die Sache mit ihm zu besprechen.

Er soll dich dann auch zu der Vernehmung begleiten.

Die Polizei muss natürlich den Wahrheitsgehalt der anzeigenden Person überprüfen. Mach einfach deine ehrliche Aussage. Dann bekommst du auch Handy und Laptop zurück. Oder ist da etwas "Verräterisches" drauf?

Davor würde mein Handy & laptop mitgenommen

Da du das im Konjunktiv geschrieben hast, ist es nicht geschehen. Inwiefern du die Sachen wiederbekommen möchtest, verstehe ich nicht. Du hast sie doch behalten.

Woher ich das weiß:Recherche

Gleitenox 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 11:56

Davor waren die bei mir und haben alles mitgenommen , war ein Tipp Fehler

0
ronnyarmin  17.02.2020, 11:58
@Gleitenox

Dann sind die Geräte ja schon ausgewertet worden. Wenn du nichts verschickt hast, konnte nichts gefunden werden. Damit sollte Alles klar sein, oder?

0