Vorladung Polizei wegen nachstellung was nicht stimmt?
Ich habe eine Vorladung bekommen wegen nachstellung weil ein mädchen denkt das ich sie stalke in echt und mit Fake Accounts ich war früher in ein Mädchen verliebt das habe ich ihr geschrieben gehabt sie wollte darauf hin Liebesbriefe von mir haben ungefähr ein Monat lang hab ich ihr dann Liebesbriefe geschrieben danach wollte ich mich mit ihr treffen und sie wollte nicht dann habe ich ihr geschrieben gehabt warum sie von mir Liebesbriefe wollte wenn sie mit mir nichts zu tun haben will und sie meinte weil ich für sie ein hu******* sei und sie mich nur auslachen wollte dann hat sie mich ständig beleidigt und gedroht die nummer meiner mutter zu veröffentlichen ich hab sie auch beleidigt gehabt aber nur leicht ich habe sie seit ungefähr drei Monaten überall blockiert und dann kam halt dieser brief an
3 Antworten
Hi
Das die Polizei dich vorladet ist leider so, daran wirst du nichts ändern können. Da sie ja bisher nur die Geschichte des Mädchens kennen.
Schilder den Polizist das genauso wie du uns das hier geschrieben hast. Wenn du Beweise hast wie Chatverläufe, Briefe oder anderes dann nimm das alles mit.
Du musst halt am Ende nur deine Unschuld beweisen können, dann ist die Sache erledigt. Oder wenn keine eindeutigen Beweise bestehen wird das Verfahren eingestellt.
Mach dir keine Gedanken, das wird schon. :)
Es ist echt krank was das Mädel vor hat. Eine komische Zeit ist das geworden :/
Wie gesagt, kannst du ignorieren. Du musst dich nicht selbst belasten. Generl solltest du den Mund halten, wenn du beschuldigter bist. Ich bin aber kein Jurist. Daher kann ich dir auch keine weiteren Tipps geben. Außer, das du mit dem Schreiben der Polizei zu einem Anwalt gehen solltest, was ich dir persönlich empfehlen kann.
Nochmal, ich bin kein jurist. Und zum zweiten stellt die Polizei gar nichts ein, das macht die Staatsanwaltschaft.
Nein, was du schreibst ist blödsinn. 1.) Muss man polizeilichen Vorladungen nicht nach kommen, 2.) muss der Beschuldige NICHT seine eigne unschuld beweisen, sondern der Staat dem beschuldigen seine Tat nachweisen. In deutschalnd gilt das prinzip der Unschuldsvermutung. Und du musst nicht pro aktiv mit der Polizei zusammen arbeiten, um deine eigne schuld/unschuld zu beweisen.
Ja kann Blödsinn sein was ich geschrieben habe. Ich bin aber genauso wie du kein Jurist. Ich würde es nur an deiner Stelle so machen. Aber am Ende muss er es alleine entscheiden. Ich würde es sehr merkwürdig finden wenn man als "Beschuldigter" eine Vorladung nicht wahrnimmt - macht einen etwas verdächtig. Statt einfach hinzugehen alles offen auf den Tisch legt und seine Unschuld beweist.
Geh zur Polizei, mach einen guten Eindruck und erzähle Deine Version. Vermeide dabei Schuldzuweisungen. Sage, dass Du ihr Liebesbriefe geschrieben hast, weil sie Dich dazu ermuntert hat, und weil Du in sie verliebt warst. Nach ihrer Abfuhr hast Du aber den Kontakt eingestellt.
Sage die Wahrheit, und gib die Informationen, die die Polizei haben möchte.
Ich habe damit gute Erfahrungen gemacht.
kann ich auch anrufen oder email schreiben staat dahin zu gehen
Nein. Und der persönliche Auftritt dort kann ein großer Pluspunkt für Dich sein. Natürlich nur, wenn Du ihn für Dich nutzen kannst. Du hast die Chance, Dich als glaubwürdig und "sauber" zu zeigen. Also komm nicht in Jogging-Hose.
Vorladungen bei der Polizei muss man nicht nachkommen.
Die nehmen ohnehin nur ein Protokoll auf (was du sehr genau lesen solltest falls du hin gehst) und leiten das ganze an die zuständige Staatsanwaltschaft weiter falls es eine entsprechende Anzeige gibt. Was die dann machen................
Sollte ich mit meinem thema dort hingehen und wenn ja sollte ich dann absagen oder ignorieren die Vorladung
Du kannst Vorladungen durch die Polizei jeder Zeit einfach ignorieren. Als Beschuldigter musst du nichts aussagen das ist ein Grundrecht. Wie dein Fall gelaufen ist, falls es einen Fall gibt, kannst nur du wissen. Je nachdem kannst auch nur du wissen was besser ist. Ich rate jedoch sehr dazu alles was du sagst (falls du was sagst) auch sehr gut belegen zu können. Wenn du dir unsicher bist solltest du auf jeden Fall einen Anwalt für Strafrecht vorher aufsuchen.
Könnte ich probleme bekommen wie geldstrafe oder so weil ich könnte sie jetzt auch anzeigen wegen drohung der nummernveröffentlichung
Kommt immer drauf an was wirklich war, und wer wie gut alles belegen kann. Wenn du dich im Recht fühlst dann hoffe ich mal das du alle Chatverläufe gut gespeichert hast. Von einer "Gegenanzeige" würde ich abraten solange du nicht mal weißt was genau dir vorgeworfen wird. Das kann im Zweifel nur ein Anwalt heraus bekommen dem Einsicht in die Ermittlungsakte gewährt werden muss.
Da gabs übrigens noch eine sache die ich vergessen hatte zu erwähnen undzwar wurde vor ungefähr einem Monat die nummer des Mädchens veröffentlicht und da sie mich nicht anschreiben kann hat sie meinen Onkel angerufen und ihm erzählt das ich sie als eine eskort ausgebe was nicht stimmt danach hab ich sie entblockiert und angeschrieben was sie will sie hat mir ein Foto geschickt wo Ihre Handynummer veröffentlicht wurde dann hab ich so geschrieben als wär ich das ausversehen könnte ich damit Probleme bekommen wenn sie diesen kleinen chatverlauf der Polizei vorzeigt ich meine jeder könnte doch meinen das er das sei wie bei mir ohne richtigen beweis