Vorladung in Ermittlungssache wegen Beleidigung?

3 Antworten

Rechtsberatung ist in einem Laienforum nicht möglich und mit div. Problemen behaftet. Für rechtssichere Auskünfte benötigst du einen Anwalt.

Konkret ist natürlich, du wurdest angezeigt und ein Strafantrag wurde gestellt.

Zur Verfolgung mancher Delikte ist ein Strafantrag im engeren Sinne erforderlich (§ 158 Abs. 2 StPO, §§ 77ff. StGB). Die Beleidigung kann nur auf Antrag hin verfolgt werden (§ 194 Abs. 1 S. 1 StGB).

https://wissen.jurafuchs.de/jqn1vw5/absolute-antragsdelikte

Als Beschuldigter haben Sie folgende Rechte: Recht auf rechtliches Gehör, Recht auf ordnungsgemäße Belehrung, Aussageverweigerungsrecht, Anspruch auf rechtsstaatliche Vernehmungsmethoden, Recht zur Stellung von Beweisanträgen, Recht auf einen Verteidiger Ihrer Wahl.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/rechte-und-pflichten-des-beschuldigten-im-strafverfahren_085451.html

Ergo, du kannst auch die Entscheidung treffen nichts zu machen, du kannst hingehen und es dir anhören und immer noch dann entscheiden mit einem Anwalt zu sprechen oder gar nichts auszusagen.

Dann geht die Geschichte von der Polizei an die Staatsanwaltschaft und entschieden wird das anhand des Einzelfalls als Einzelfallentscheidung. Daher ist eine grundsätzliche Aussage nicht möglich, allenfalls eine Tendenz.

Und dabei kommt es darauf an, was du dir bereits "geleistet" hast, wie schwerwiegend der Sachverhalt sein kann (bei einer Beleidigung wäre ich auch gespannt) und ob nicht noch andere Geschichten eine Rolle spielen können. Wir wissen das nicht, wir haben nur deine Aussage dazu.

Gut, dass sowas endlich auch Konsequenzen hat.

Du kannst dich drehen und winden, es wir dir nichts nützen. Je weniger du mitarbeitest, je härter wird die Strafe.


Bonn50T 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 13:37

du weißt nicht was war oder ist, aber du schreibst "gut"? Wow.

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Kann dir dir Tat definitiv zugeordnet werden? Falls nicht: mache keine Angaben.

Falls doch: mache sowas wie Volltrunkenheit geltend, dann ist ein Verfahren eher unwahrscheinlich ; - )


Bonn50T 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 13:36

Ich denke auf Grund IP Adresse usw, ja. Bzw. mein Anschluß

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Still  09.08.2024, 15:00
@Bonn50T

Den kann jeder nutzen, z:b. auf einem großen Saufgelage ; - )

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