Früheres Verlassen des Einfädlungsstreifen erlaubt?
Hey Leute, ist es grundsätzlich erlaubt, wenn auf dem Beschleunigungsstreifen vor mir jemand beim Auffahren schleicht, diesen zu überholen (ebenfalls beim Auffahren) bzw. den Einfädlungsstreifen zu verlassen, sobald die gestrichelten Streifen beginnen unter der Voraussetzung das sichergestellt ist, das von hinten keiner auf dem rechten Fahrstreifen fährt? Grüße
6 Antworten
Nach der StVO ist das erlaubt, aber es ist nicht zu empfehlen. Denn wie an einer Kreuzung oder Einmündung sollte man nacheinander auffahren, um unnötige Gefahren zu vermeiden.
Denn wenn du direkt rüber ziehst, musst du zwangsläufig das Auto vor dir überholen, welches dadurch noch weniger "Platz" hat, um sich einzuordnen. Im Zweifel muss es anhalten und gefährdet die nachfolgenden Fahrzeuge, die auffahren wollen.
Fällt mir jetzt nichts ein. Könnte ggf. als Nötigung geahndet werden.
Damit tust du der Person vor dir ja nichts gutes und bringst sie noch mehr in Bedrängnis, da sie jetzt noch darauf achten muss, dass du sie Überholst. Das kann sogar in einem Unfall enden...
Wenn jemand schleicht nicht auffahren... Zurückfallen lassen und dann durchbrettern, wenn's geht.
Ja, sofern Du dabei, wie Du schon schreibst, niemanden behinderst (also z. B. zum starken Abbremsen nötigst), oder gefährdest, zulässig.
Hallo
Das ist kein Problem, wenn es der Verkehr auf der Autobahn zulässt. Leider gibt es Autos die auf dem Beschleunigungsstreifen langsamer statt schneller werden
Gruß HobbyTfz
Du meinst also, dass du beim Beginn der gestrichelten Linie quasi direkt auf die linke (oder mittlere) Spur ziehst ?
Wenn von hinten keiner kommt und dadurch behindert wird oder der Vorrausfahrende, du noch schön den Blinker setzt, dann spricht rechtlich nichts dagegen.
Du meinst also, dass du beim Beginn der gestrichelten Linie quasi direkt auf die linke (oder mittlere) Spur ziehst ?
Nein, das kann ich aus der Frage nicht herauslesen.