Vor Polizei abgehauen mit roller?
Ein Freund ist mit seinem Roller vor der Polizei abgebauen der Roller fährt 70 anstatt 50 er hat einen Führerschein.Außerdem hat er viele Verkehrsregeln gebrochen die Polizei Wolte ihn anhalten er ist 16 Jahre jung was hat er für folgen oder Konsequenzen er hat sich mit dem Roller hingelegt und sie haben ihn gekriegt sein Roller wurde mitgenommen und er hatte nichts schlimmes mit welche Strafen Bußgelder bekommt er und bekommt er ein Fahrverbot
6 Antworten
Alles in allem haben wir:
- je nach Fahrerlaubnis deines Freundes: Fahren ohne Fahrerlaubnis (Straftat; § 21 StVG)
- Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis (OWI; 214a BKat)
- Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt (OWI; 129 BKat)
- ggf. Geschwindigkeitsverstöße (OWI)
- Und wenn es ganz schlecht kommt, legt ihm der Richter das als Einzelrennen im Sinne des § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB aus.
Da kommt ganz ordentlich etwas auf ihn zu. Könnte sinnvoll sein, einen Anwalt hinzuzuziehen.
Verbotenes Strassenrennen - das wird teuer und kann durchaus die Frage aufwerfen ob er weiterhin geeignet ist am Strassenverkehr teilzunehmen.
OLG Stuttgart, Beschluss vom 04.07.2019 - 4 Rv 28 Ss 103/19Könnte man mit einer MPU überprüfen lassen..
Haben Roller Kennzeichen, wenn er davongekommen ist, erstmal keine. Aber vielleicht hat die Polizei ihn gefilmt.
Dann hat er die Anweisung der Polizei missachtet. Er hat Verkehrsregeln missachtet und hat sich einer Kontrolle entzogen. Außerdem hat er einen Roller getunt, wo es fraglich ist, ob das rechtmäßig war, und ob er den mit seinem Führerschein bzw. In seinem Alter überhaupt hätte fahren dürfen.
Also da könnte einiges auf ihn zukommen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Dazu müsstest du mal schreiben, was für eine Fahrerlaubnis dein Freund hat.
Ist zwar schlechtes deutsch und schwer zu verstehen, aber der Fragesteller schrieb, dass er einkassiert wurde. Also wird definitiv ordentlich was auf ihn zukommen 😅