Vor Gericht aber Klassenfahrt?

Chocolate2000  03.08.2024, 00:03

Als Angeklagter oder Zeuge vor Gericht?

95emmx 
Beitragsersteller
 03.08.2024, 00:07

Als einziger Zeuge

5 Antworten

In dem Fall hätte wohl der Gerichtstermin Vorrang, das steht über der "Pflicht" einer Klassenfahrt. Man kann ja nicht einfach einen Prozess verschieben und u.a. die Richter, Schöffen, Anwälte, Gutachter und Angeklagten sowie andere Zeugen einfach abbestellen, weil ein wichtiger Zeuge (ich gehe jetzt davon aus, dass du als Zeuge geladen bist) mal eben auf Klassenfahrt ist - und für den Rest der Zeit wärst du dann in einer anderen Klasse untergebracht.

Es kann auch niemand erwarten, dass du mitfährst und dann während der Zeit zurück reist - wer soll das zahlen und wie soll die Rückreise geschehen, und wer garantiert, dass du daheim ankommst?! Gerade bei einem Minderjährigen bzw. Schutzbefohlenen ist so was nicht möglich, der Lehrer verletzt seine Aufsichtspflicht. Deswegen werden Krachmacher von Klassenfahrten nicht in den Zug gesetzt oder mit dem Taxi heimgeschickt, sondern müssen von den Eltern abgeholt werden.

Ich hatte als Schüler übrigens auch mal einen Gerichtstermin (als Zeuge). Der war vorher bei der Schule mit dem Hinweis auf die Vorladung, die vorzuzeigen war, anzumelden und ich wurde für diesen Termin anstandslos beurlaubt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Still  03.08.2024, 08:13

Es wird schon kein Mordprozeß sein, in dem die Aussage der FS von Bedeutung ist. Eine schulische Veranstaltung mit diesen Kosten und Wichtigkeit, wird von den meisten Richtern sicherlich anerkannt.

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Teile das am Montag dem Gericht mit. 6 Wochen vor Termin ist das überhaupt kein Problem, diesen zu verschieben und neu anzusetzen.

Ich habe schon bis zu 5 Verschiebungen bei Gerichtsterminen erlebt!

Setze dich am besten möglichst früh mit dem Gericht in Verbindung, die werden wahrscheinlich schon eine Lösung anbieten kommen. Entweder das der Prozess verschoben wird oder wenn deine Aussage nicht ganz so wichtig ist das du sie schon vorher ausserhalb des Prozesses beim zuständigen Richter machen kannst.

Theoretisch wäre es auch denkbar das sie dir einen Flug zum Gericht und wieder zurück zu deiner Klasse bezahlen, aber das ist eher unwahrscheinlich.

Deine Erziehungsberechtigten sollen das mit dem Gericht klären.

Vielleicht kannst Du Deine Zeugenaussage schon vorher zu Protokoll geben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ich würde einfach mit auf Klassenfahrt gehen .Vielleicht kannst du aber auch vorher schon deine Aussage bei jemand machen der dich dann vor Gericht vertritt ,aber ich würde es nicht machen deswegen zu Hause zu bleiben. Du warst ja schließlich nicht dran schuld