Person A und B fahren Fahrrad, die Polizei will die beiden anhalten, beide wollen Flüchten!?
Jetzt die eigentliche Frage: Wenn Person A dann geschnappt wurde muss diese, den Namen der andere Person aussagen oder darf man das auch für sich behalten?
ist es dann nicht eine Straftat und wenn ja, wie heißt die Straftat, wenn man nicht angibt wer seine Begleitung war. ???
3 Antworten
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Man hat das Recht die Aussage zu verweigern. Flüchten ist ja auch nichts verbotenes, aber es kommt dann immer sehr verdächtig rüber.
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Du musst bei der Polizei überhaupt nix aussagen. Das einzige was Du angeben musst sind Deine Personalien. Egal wann und weshalb Du bei denen bist.. niemals irgendwas ohne Anwalt sagen!!!!
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Das einzige was Du angeben musst sind Deine Personalien
Nicht mal das, wenn man viel Zeit hat.
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Flucht vor der Polizei ist keine Straftat.
Den Namen der anderen Person nicht zu nennen, ist, mit einigen wenigen Ausnahmen, keine Straftat.
Ausnahmen wären, wenn die Polizei Kapitalverbrecher ( z.B. Hochverrat, Landesverrat, Mord, Geldfälschung, Raub, usw.) verfolgt, der eine geschnappt wird, und der andere flüchten kann.
Hier würde sich der Geschnappte, der nicht aussagt, sich des § 138 StGB, Nichtanzeige geplanter Straftaten, strafbar machen, und mitunter der Täterschaft zur geplanten oder begangenen Straftat. Zur Sache braucht er aber dann keine Angaben zu machen, wenn er sich dadurch selber belasten würde. Tut er aber nicht, wenn er den Namen des Anderen verraten müsste.