Person A und B fahren Fahrrad, die Polizei will die beiden anhalten, beide wollen Flüchten!?

3 Antworten

Man hat das Recht die Aussage zu verweigern. Flüchten ist ja auch nichts verbotenes, aber es kommt dann immer sehr verdächtig rüber.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du musst bei der Polizei überhaupt nix aussagen. Das einzige was Du angeben musst sind Deine Personalien. Egal wann und weshalb Du bei denen bist.. niemals irgendwas ohne Anwalt sagen!!!!


wiki01  23.05.2020, 08:17
Das einzige was Du angeben musst sind Deine Personalien

Nicht mal das, wenn man viel Zeit hat.

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Flucht vor der Polizei ist keine Straftat.

Den Namen der anderen Person nicht zu nennen, ist, mit einigen wenigen Ausnahmen, keine Straftat.

Ausnahmen wären, wenn die Polizei Kapitalverbrecher ( z.B. Hochverrat, Landesverrat, Mord, Geldfälschung, Raub, usw.) verfolgt, der eine geschnappt wird, und der andere flüchten kann.
Hier würde sich der Geschnappte, der nicht aussagt, sich des § 138 StGB, Nichtanzeige geplanter Straftaten, strafbar machen, und mitunter der Täterschaft zur geplanten oder begangenen Straftat. Zur Sache braucht er aber dann keine Angaben zu machen, wenn er sich dadurch selber belasten würde. Tut er aber nicht, wenn er den Namen des Anderen verraten müsste.