Von b auf B 197 wechseln?
Ich habe einen Ausbildungsvertrag für die Fahrerlaubnis B. 8 Schaltstunden habe ich bereits absolviert. Meine Prüfung möchte ich alldings auf Automatik machen.
Kann ich jetzt noch, nach 8 Schalterstunden problemlos auf B197 wechseln.
Meine Fahrschule sagt das ist nicht möglich,. ich müßte dann zusätzlich zu den geleisteten Schaltstunden noch weiter 10 Stunden mit Schalter fahren.
2 Antworten
In den zehn Übungsstunden muss speziell das "sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Führen eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe" vermittelt werden, §5a Abs 1 FahrschAusbO.
Wenn dein Fahrlehrer der Ansicht ist, dass die bisherigen Fahrten nur der allgemeinen Fahrzeugbedienung dienten und man dir beispielsweise nicht beigebracht hat, wie man umweltbewusst fährt, dann wirst du diese zehn Stunden noch zusätzlich nehmen müssen.
Du kannst jederzeit von B auf B197 wechseln. Die Frage ist jedoch, inwiefern dies Sinn machen sollte. Die Schlüsselzahl B 197 dient ja gerade dem Zweck, die Schaltkompetenz zu erwerben. Den gleichen Effekt hast Du auch, wenn Du die Ausbildung weiterhin auf einem Schalter machst. Zur Prüfung hin kannst Du dann entscheiden, ob Du die Prüfung auf einem Schalter (was ich empfehlen würde) oder auf einem Automatikfahrzeug machen willst.
Mit der Aussage, dass Du bei einem Wechsel auf B197 noch weitere 10 Unterrichtseinheiten auf einem Schalter machen mußt, hat Deine Fahrschule absolut recht, denn genau das sieht der B197 vor.