Vom Kauf zurücktreten?
Hallo, die Frage steht oben und hier die Erklärung zu meiner Situation.
Ich bin 17 Jahre alt und werde nächsten Sommer 18. Ich mache Momentan meinen A1 Führerschein bis zum Ende der Saison, das mögen manche als nicht sinnvoll erachten aber darum soll es hier nicht gehen.
Ich habe vor ziemlich genau zwei Monaten bei einem Händler in meiner Nähe ein Motorrad bestellt (4.000€) welches erst noch geliefert werden musste, also habe ich es kaufpflichtig reserviert.
Jetzt allerdings bin ich am zweifeln ob es sich überhaupt noch lohnt ein neues Motorrad zu kaufen. Ich bekomme zwar beim Verkauf mehr Geld raus als wenn ich jetzt ein gebrauchtes kaufe (durch bestehende Garantie), allerdings muss ich auch wesentlich mehr zahlen.
Der Händler hat mir im Moment einen dritten Lieferzeitraum (26.08.-30.08.) genannt, nachdem er bereits zwei Lieferzeiträume nicht eingehalten hat. Ich habe mich informiert und dieser Fakt in Verbindung dazu, dass alles nur per Mail und ohne schriftlichen Vertrag ausgemacht wurde, führt dazu, dass es recht einfach ist vom Kauf zurück zu treten.
Jetzt ist meine Frage ob ich das tun sollte.
Mein Plan war es ein Naked-Bike (4.000€) zu kaufen um bis zum Kauf eines Autos mobil zu sein. Meine neue Idee ist jetzt eine Supermoto (2.500€ - 3.000€) zu kaufen, mit der ich wahrscheinlich auch nach meinem 18. Geburtstag noch rumfahren und Kurven heizen werde.
Ich suche nicht nach Meinung zu Naked-Bikes oder Supermotos, ebenso wenig übers Kurven heizen mit einer 125er. Mich interessiert eure Meinung aus finanzieller Sicht und dem was ich davon habe.
Schonmal danke fürs Lesen und danke für alle Antworten!
3 Antworten
Ich habe vor ziemlich genau zwei Monaten bei einem Händler in meiner Nähe ein Motorrad bestellt (4.000€) welches erst noch geliefert werden musste, also habe ich es kaufpflichtig reserviert.
Der Kauf ist nichtig, denn du bist lediglich beschränkt geschäftsfähig.
Der Kauf ist nicht zustande gekommen. Das hätte der Händler wissen müssen, dass du nicht geschäftsfähig bist.
Heißt der Händler hat in dem Fall Pech gehabt?
Unter 18
Wird ein Kauf ohne vorherige Zustimmung abgeschlossen, ist er schwebend unwirksam. Die Eltern können den Vertrag nachträglich genehmigen, müssen dies aber nicht. Wird keine nachträgliche Zustimmung erteilt, ist der Kaufvertrag unter 18 unwirksam, bereits geleistete Zahlungen können zurückgefordert werden.
Deine Eltern sollen dem Kauf nicht zustimmen, dann ist der Kauf nichtig, da du noch nicht voll geschäftsfähig bist und ohne die Zustimmung deiner Eltern du kein Motorrad kaufen kannst.
Pech für den Händler, der hätte sich vorher informieren sollen ob du schon 18 bist oder die Zustimmung deiner Eltern hast.
Auch für deine geplante Anschaffung brauchst du die Zustimmung deiner Eltern.
Ich habe mich informiert und dieser Fakt in Verbindung dazu, dass alles nur per Mail und ohne schriftlichen Vertrag ausgemacht wurde, führt dazu, dass es recht einfach ist vom Kauf zurück zu treten.
Dann hast du dich falsch informiert. Auch mündliche Verträge sind rechtsgültig. Und wenn per Mail, dann ist es noch schwieriger rauszukommen, da es ja schriftlich festgehalten ist.
Für dich ist es tatsächlich einfach zurückzutreten, aber auch nur, weil du noch keine 18 bist. Deine Eltern müssen dem Kauf nur widersprechen.
Kommen meine Eltern in Schwierigkeiten, wenn sie dann dem Kauf widersprechen?
Danke! Würdest du sagen es ist sinnvoller ein gebrauchtes Motorrad zu kaufen statt ein neues?
Als Anfänger ja, aber auch da brauchst du die Zustimmung deiner Eltern.
Die hab ich, das stellt kein Problem dar. Danke
Was genau heißt der Kauf ist nichtig?