Vollabnahme: Wie komme ich ohne Anhänger zum TÜV?

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http://www.tankstelle-brandshof.de/gtu/tipps.html

OHNE ZULASSUNG ZUR HU FAHREN?

Wir werden immer wieder gefragt, wie man mit seinem nicht angemeldeten Kraftfahrzeug zur Hauptuntersuchung kommen kann. Dazu gibt das Gesetz eine ganz klare Möglichkeit, die viele aber nicht kennen:

§10 (4) FZV Fahrzeugzulassungsverordnung

"Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind."

In der Praxis kann dies folgendermaßen umgesetzt werden: Der Fahrzeughalter reserviert auf seinen Namen bei seinem Verkehrsamt sein Wunschkennzeichen (in Hamburg übrigens auch im Internet möglich). Anschließend lässt er passende Kennzeichen prägen und montiert diese am Fahrzeug. Dann wird die Versicherung informiert, denn man benötigt eine Deckungsbestätigung ab sofort und nicht erst ab dem Tag der Zulassung. Anschließend kann direkt zur Hauptuntersuchung gefahren werden.

Frag mal bei deiner Zulassungsstelle nach. Bei uns gibt es spezielle Nummernschilder für eine TüV-Fahrt! Keine Ahnung wie die heißen, aber es gibt sie!

Hatte einen ähnlichen Fall: Motorrad musste zur Vollabnahme, da lange dran rumgebastelt und nicht angemeldet. Haben es mit dem Hänger zum TüV gefahren (ohne Anmeldung / Nummernschilder o.ä.). Der Prüfer meinte nur, dass er mit dem Motorrad eine Testfahrt machen muss, dies ja aber nicht könne, da es nicht angemeldet sei. 

Wenn er sich bei der Testfahrt hinlegt; wer soll dann den Schaden bezahlen und und und...

Ich meinte nur, dass es für abgelaufenen TüV und verfallene Papiere ja kein Kurzzeitkennzeichen gäbe. Scheint aber doch eines für Tüv-Fahrten zu geben!

Kurzzeitkennzeichen

Bekommst Du auch ohne gültige Hauptuntersuchung, jedoch dann mit der Auflage versehen, dass Du nur im Zulassunsgbezirk der ausgebenden Stelle und der unmittelbaren Nachbarzulassungsbezirke Fahrten im Zusammenhang mit der Durchführund der HU und der dazu erforderlichen Werkstattfahrt unternehmen darfst.

Ist die HU bestanden, entfällt die Auflage, sofern der HU Bericht mitgeführt wird.

Würde mal beim Tüv oder bei der Zulassung nachfragen, was es da für Optionen gibt. Evtl kann dir die Werkstatt wo du den Tüv machen willst auch weiter helfen.

Klar kannst du Kurzzeitkennzeichen bekommen. Mit denen darfst du dann erst mal nur zur nächsten Prüfstelle fahren.