Viessmann Vitodens 100W Wasserschaden?

2 Antworten

Ich bin übrigens Mieter.

Dann geht dich das doch nichts an!

Ich habe die Therme ausgebaut

Geht´s noch? An Gasthermen hat nur ein zugelassener Fachhandwerker zu hantieren. Eingriffe hier sind nicht nur unzulässig, weil das Eigentum des Vermieters ist, sie sind auch absolut verboten aufgrund des Gefährungspotentials. Rufe unverzüglich deinen Vermieter an, und sage ihm, er soll einen Notdienst oder seine Wartungsfirma als Notfall zu dir schicken. Und dann hoffe, dass man dich für dein Einwirken nicht verantwortlich macht respektive dir fristlos kündigt.


chezzter 
Beitragsersteller
 11.08.2023, 16:10

Therme ausgebaut ist übertrieben. Ich habe lediglich die Abdeckung abgeschraubt und die Befestigung für die Elektronik, um unten trocknen zu können, sonst nichts.

Kann passieren, daß Du dem Vermieter eine neue Therme spendieren mußt und für den Wasserschaden wirst Du womöglich auch aufkommen müssen!

Ein Mieter hat an der Installation der Mietsache NICHTS zu schaffen.

...selbst wenn es ein unverschuldeter Defekt an der Haustechnik war, kannst Du jetzt nicht mehr beweisen, daß dem so war.

Das war ein sehr teueres Eigentor!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 30Jahre+ Berufserfahrung,SHK-Meister seit 2001

chezzter 
Beitragsersteller
 12.08.2023, 09:44

Habe lediglich die Abdeckung runter. Aber danke.

Teures Eigentor sehe ich aber nirgends, dennoch danke - es gibt Versicherungen. Echt unglaublich manche Beiträge.

chezzter 
Beitragsersteller
 16.08.2023, 16:29
@docgrizzly

Dennoch war deine Aussage "Das war ein sehr teures Eigentor!" nicht korrekt, da die Therme nach fünf Tagen Lufttrocknung einwandfrei funktioniert. :)