Vertretung / Betreuung zu letzter Schulstunde?
Hallo Zusammen,
meine Tochter (Sekundarstufe) hatte zuletzt eine Vertretung in der 5. Stunde und hatte danach frei. Die 5. Stunde folgte jedoch keinem Lehrplan oder sonstigen sinnvollen Maßnahmen, denn die Vertretungslehrerin die eingesetzt wurde, hat praktisch lediglich eine Aufsicht/Betreuung dargestellt und jeder konnte machen was er wollte, statt nachhause zu gehen. Zudem hat die Lehrkraft meiner 16 jährigen Tochter es untersagt den "Unterricht" frühzeitig für die nächste Busverbindung zu verlassen und meinte, dass es Ihr Problem sei, dass Sie 1 Stunde auf den nächsten Bus zu warten hätte.
Ich finde diese Situation absolut inakzeptabel. Ich sehe weder die Notwendigkeit eine Lehrkraft mit so etwas zu beschäftigen und dafür auch zu bezahlen, genau so wie Ich mir nicht vorstellen kann, dass eine grobe Aufsichtspflichtverletzung, bei einer 16 jährigen Schülerin die zum nächsten Bus geht, entsteht.
Ich bin auf eure Meinung gespannt.
4 Antworten
Sofern alle Schülerinnen und Schüler in der Klasse bereits mindestens 16 Jahre alt sind, halte ich es ebenfalls nicht für sinnvoll, eine Aufsichtsstunde zu veranstalten. Man hätte die Klasse nach Hause entlassen können.
Anders wäre es im Falle einer Grundschulklasse gewesen. Hier müssen sich die Eltern darauf verlassen können, dass ihre Kinder nicht unvermutet unbetreut durch die Gegend stromern.
Wenn es sich um eine zehnte Klasse handelt, könnte es aber sein, dass die Vorschrift lautet, dass bis zur zehnten Klasse eine Betreuung durch die Schule garantiert werden muss, und erst Oberstufenschüler nicht mehr die Pflicht haben, sich während des Schultages auf dem Schulgelände aufzuhalten.
Die Schule hat eine Aufsichtspflicht und ist auch versicherungstechnisch gebunden.
Die dürfen und können nicht einfach den Kinder/Jugendlichen frei geben ohne vorher abzuklären, ob diese in ihrem Elternhaus auch Einlass finden.
Passiert irgendwas in dieser "Freistunde", wenn die Kids keinen Schlüssel haben sondern in der Stadt oder sonst wo rumlungern, ist die Schule dran.
Ich denke ja- minderjährige Schüler dürfen ja auch das Schulgelände in den Pausen nicht verlassen- dies sehe ich täglich in der Berufsschule ums Eck.
Ab 18 sieht das anders aus- da können die Schüler eigenverantwortlich das Schulgelände verlassen.
In jeder Schule (unabhängig vom Alter) besteht eine Aufsichtspflicht. Was bei einer Aufsichtspflicht als grob fahrlässig angesehen wird, steht immer in Relation zum Alter und Reife, wie auch der Tätigkeit. z.B. Chemie-Experimente. Durch diese Formulierung und einer mir unverständlich übertriebenen Angst für Schüler zu haften, werden ständig Positionen vertreten, dass die Lehrer für alles haften müssen, sobald ein Schüler 10 Minute vorher entlassen wird. Da Ich weder in rechtlichen Formulierungen, wie auch einer persönlichen Stellungnahme von der Unfallversicherung RLP diese Darstellungen nicht bestätigen kann, habe Ich diese Diskussion eröffnet.
sobald ein Schüler 10 Minute vorher entlassen wird
Wieso nur ein Schüler?
Hat deine Tochter eine Sonderstellung unter allen Schülern in dieser Schule?
Dürfte nur deine Tochter 10 Minuten früher gehen? Benutzt niemand anderes diesen Bus ?
Langsam hab ich das Gefühl, dass du unter die Bezeichnung "Helikopter" fällst.
Organisiere einen Elternabend mit diesem Thema - hier lässt sich das nicht lösen.
Also wenn du mit fehlender Versicherung nicht weiterkommst, willst du nun sagen, dass ein Kind unzumutbar bevorteilt wird, wenn es für einen Bus früher entlassen wird und das bei einer praktischen Betreuung. Sie geht nicht in den Kindergarten und die Mitschüler ebenfalls nicht.
Du willst es nicht kapieren!
Wenn deine Tochter 10 Minuten vorher gehen soll, stell einen offiziellen Antrag bei der Schulbehörde.
In Deutschland gibt es eine Schulpflicht, die gilt auch für dein Töchterchen.
Wenn du von der Schulbehörde das offizielle Okay hast, ist auch die Versicherung raus und die Aufsichtspflicht der Schule aufgehoben.
Solange dies NICHT erfolgt ist, endet die Schule dann, wenn sie für ALLE Kinder dieser Schule endet- egal ob 12 oder 17 !
Kauf deiner Tochter bis dahin ein Fahrrad- alt genug ist sie ja wohl dafür !
Wie kann man so eine Welle machen ?
Es liegt jedoch jährlich ein schriftliche Erlaubnis vor, dass das Kind bei Ausfall einer Stunde nachhause geschickt werden darf. Der Nachhauseweg ist von der Unfallversicherung auch dann abgedeckt, wenn vor Schulschluss gegangen wird bzw. die Lehrkraft den Schüler früher gehen lässt.
Es gab doch eine Vertretung, also ist die Stunde nicht ausgefallen.
Bei meinem Sohn wurden dann schon mal ein Teil der Hausaufgaben erledigt und die Lehrkraft war zur Aufsicht dabei.
Das wohl nur aus rein statistischen Gründen und nicht aus rechtlichem Zwang.
Das man auch mit 16 schulpflichtig ist und dass das Leben kein Wunschkonzert ist, sollte dir bekannt sein.
Dann besorge deinem Kind ein Fahrrad/E-Scooter/Mofa, dann kann es nach Schulschluss direkt nach Hause kommen und muss nicht auf einen Bus warten.
Ist diese Stunde auf dem Schulplan aufgeführt und konnte eine Vertretung organisiert werden besteht eine Anwesenheitspflicht. Punkt.
Auch bei der 5. Stunde ist Anwesenheitspflicht wenn diese auf dem Schulplan als Schulstunde aufgeführt ist. Also müssen die Schüler und ein Lehrer da sein. Eventuell war es so kurzfristig, dass die Vertretung sich den Stoff nicht anschauen konnte. Ich schätze die Schüler bekamen die Chance zu lernen oder Hausaufgaben zu machen. Diese Chance zu nutzen wäre klug.
Sechzehnjährige Schüler können aber auch ihre Zeit selbst einteilen und zu Hause bequemer lernen. Die Unfallgefahr auf dem Nachhauseweg ist nicht dadurch erhöht, dass die Heimkehr eine Stunde früher stattfindet. Sechzehnjährige Schüler haben einen eigenen Haustürschlüssel und brauchen zu Hause keine ständig anwesende Aufsichtsperson.
Meiner Auffassung nach müsste die Unfallversicherung auch gelten, wenn Schüler den Heimweg früher antreten als es gemäß dem regulären Unterrichtsplan der Fall wäre. Voraussetzung ist, dass es einen vernünftigen Grund für das frühere Antreten des Heimwegs gibt.
Ist diese Schulstunde auf dem Schulplan fest aufgeführt dann gilt eine Anwesenheitspflicht ausser der Klassenlehrer oder der Rektor stellt die Klasse frei. Egal in welchem Alter. Schulpflicht ist auch mit 16 Jahren noch vorhanden.
Da gebe ich dir recht.
Die Schüler waren sich alle am Unterhalten und haben Spiele gespielt. Das sind keine optimalen Bedingungen um Hausaufgaben zu machen, auch wenn denkbar. Ich kenne so etwas absurdes nicht aus meiner Schulzeit. Wenn keine Sinnvolle Vertretung besteht wurden wir immer nachhause geschickt und der Plan hat sich stündlich geändert im Sinne von spontanen Freistunden. Was hier für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für eine Statistik betrieben werden und die Schüler für eine Anwesenheit gezwungen werden, ist bestimmt nicht die offizielle Aufgabe der Schulleitung.
Dann wurde einfach nicht durchgegriffen. Kann passieren, wenn die Vertretung es nicht im Griff hat. Aber Pflicht bleibt Pflicht. Du kannst versuchen es beim Rektor zu melden aber viel wird da nicht getan, ausser die Vertretung zu verwarnen.
Früher war das vielleicht anders aber das kann man nicht mit heute vergleichen.
Die Schüler werden nicht gezwungen anwesend zu sein sondern die Anwesenheit war und bleibt eine Pflicht.
Diese Form von Vertretung wird sogar vorgeschlagen, wenn man sich nicht auf den Unterricht vorbereiten kann oder will. Es heißt dann, dass Sie ruhig reden und spielen sollen. Handy benutzen ist lediglich tabu....
Das sind offizielle Empfehlungen, die Ich lediglich in Stunden zur Überbrückung verstehe und kenne. Wir reden hier aber von der letzten Stunde, die so gestaltet wird und dann wird noch erwartet, dass eine weitere Stunde auf den Bus gewartet wird. Mit Schule hat das nichts zu tun.
Das ist nun mal so und daran kannst du jetzt auch nichts mehr ändern. Diese Stunde ist PFLICHT und somit hätte deine Tochter so oder so auf den Bus warten müssen.
Ich Frage hier nach Meinungen über diesen Umstand und was man davon hält. Du beziehst dich darauf, dass es rechtlich so ausgestaltet werden kann und man das zu akzeptieren hat und sich offensichtlich niemals etwas daran ändern soll.
Also wenn Ich deine Kommentare lese, lese Ich nur Interpretationen von Rechtslagen. Die Rechtslage ermöglicht aber diesen absurden Umstand, was bestimmt nicht das Ziel der Rechtsprechung ist.
Wenn das so ist: Wenn das nicht öfters vorkommt finde ich es in Ordnung und eventuell auch richtig um zu schauen wer lernt und wer nicht. Selbstständigkeit finde ich wichtig. Die Vertretung muss sich auch an ihre Pflichten halten.
Ein Fahrrad wäre was für deine Tochter. So schlimm ist das nicht, wenn sie mal etwas warten muss und deswegen muss Mama nicht gleich vor Gericht.
Die Lehrerin hat alles richtig gemacht. Ich verstehe Deinen Unmut, aber sie darf schlicht niemanden früher gehen lassen, die Schule hat die Aufsichtspflicht.
So wie Ich das bisher in jeglicher Definition lesen konnte (auch wenn Lehrkräfte das anders darstellen), besteht eine Haftung lediglich bei grober Fahrlässigkeit die im Zusammenhang mit Tätigkeit und Alter abgewogen werden muss. Das eigenständige handeln soll sogar auch gefördert werden und es existiert keine absolute Haftung für die Lehrer. Der Unfallversicherung ist auch kein fehlender Versicherungsschutz durch früheres entlassen einer 16. jährigen zum Bus bekannt.
Wird deine Tochter denn immer früher entlassen, damit sie ihren Bus bekommt? Ist das mit der Schule abgesprochen?
Die Busverbindungen vor der 6. Stunde sind alle immer kurz vor Stundenschluss. Das ist auch der Schule bekannt und niemand ändert den Busplan. Die Mutter holt Sie immer nach Möglichkeit in solchen Fällen ab und beeinflusst dafür extra Ihren Arbeitstag. Bisher wurde Sie auch anstandslos zum Bus gelassen, wenn Sie auf den Bus angewiesen war und der Unterricht es zugelassen hat. Dass Sie immer wieder auf solche Busverbindungen angewiesen ist, ist seit vielen Jahren der Schule bekannt und eine explizite Aufklärung war bisher nicht erforderlich, da selbsterklärend. Der genaue Inhalt von dem jährlich unterschriebenen Standardschreiben ist mir aktuell nicht bekannt, aber den lasse Ich mir demnächst mal zuschicken und möchte ggf. Fragen warum es keinen Nebensatz für solch einen Umstand existiert, wenn Sorge über eine Haftung und solchen Busverbindungen besteht.
Das ist auch der Schule bekannt und niemand ändert den Busplan.
Solange es kein speziellen Schulbus ist, hat die Schule damit nichts zu tun.
Wie die Schüler zu Schule kommen und wieder nach Hause ist nicht die Sache der Schule- genau so ist es nicht Sache des AG, wie der AN zur Arbeit kommt.
Die Schule hat Anfang und Endzeiten - ob und wie das mit der Verbindung klappt, sollte schon bei der Anmeldung an der Schule überlegt werden.
Bisher wurde Sie auch anstandslos zum Bus gelassen, wenn Sie auf den Bus angewiesen war und der Unterricht es zugelassen hat
Es kann also auch sein, dass der Unterricht es nicht zulässt .... und schon muss das Mädel auf den Bus warten. Es gibt also kein Gewohnheitsrecht.
ist seit vielen Jahren der Schule bekannt und eine explizite Aufklärung war bisher nicht erforderlich, da selbsterklärend.
Für dich vielleicht selbst erklärend, aber anscheinend nicht für den Vertretungslehrer, der vielleicht von dem "Gentlemen’s Agreement " nichts weiß.
Komischerweise scheint nur deine Tochter dieses Problem zu haben, was auch schon mehr als fraglich ist- warum sonst gibt es keinen offiziellen Elternabend zu dem Thema ?
Es gab eine hier nicht thematisierte Eskalation, bei der Ich von Ihrer Mutter erstmals eingeschaltet wurde. Normal kümmert Sie sich dort um alles, wie auch hat Sie die Schule und den abgelegenen Wohnort aus Ihrer Kindheit gewählt.
Wir leben also nicht zusammen. Ich bin die Situation noch genau am eruieren und stehe auch mit der Schule und Schülern in Kontakt. Sie ist in der Klasse tatsächlich die einzige die auf diesen Bus angewiesen ist. Mit euch möchte Ich hier lediglich die oben beschriebene Situation isoliert betrachten.
Wenn du es als ungerecht ansiehst, dass eine Schülerin früher von solch einer Betreuung geht um den Bus zu erwischen und dass eine Betreuung statt Unterricht in der letzten Stunde angemessen und erforderlich ist, weil es kein Wunschkonzert ist, dann ist das halt deine Meinung.
Gilt diese Vorschrift für alle allgemeinbildenden Schulen bis zum Abitur, und von daher auch für volljährige Schüler?
Wie ist es mit Berufsschulen, die auch von minderjährigen Auszubildenden besucht werden? Werden auch dort die Berufsschüler in Beaufsichtigungsstunden festgehalten?