Verstößt diese Rezension gegen die Google Richtlinien?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Beitrag ist per se mMn in Ordnung, aber die Verwendung des Begriffs "ungenießbar" ist wahlweise rein subjektiv extrem abwertend, oder aber verleumderisch - zumal du ja nicht weißt, was sonst in der Gastrobox war und in welchem Zustand. Das ist daher eine reine Vermutung deinerseits. Für einen Gastronomiebetrieb wäre das verheerend, weil dann schon die Frage nach der Einhaltung der Vorschriften im Raume stünde. Und wenn es ansonsten geschmeckt haben soll, passt das inhaltlich auch nicht.

persönlich finde ich das in ordnung und sehe nicht, wo da verleumdung vorkommt.

google sieht das wohl anders und deswegen hast du keine chance.

macht wenig sinn das einem anwalt anzuvertrauen. kostet nur unnötig geld, zeit und nerven

Ich sehe hier nur einen Punkt, der kritisch sein könnte: Leider wird dadurch das Fleisch sehr zäh und teilweise ungenießbar.

Das solltest du anders formulieren: Ich fand das Fleisch leider sehr zäh. Das drückt erkennbar deine persönliche Meinung aus.

Das andere ist eine Feststellung, die problematisch ist, weil du das so empfindest, es aber objektiv nicht so sein muss (vor allem das ungenießbar).

Du schreibst, wird ungenießbar.

Das ist Verleumdung wenn du es nicht nachweisen kannst.

Besser ist so etwas immer aus deiner Sicht zu beschreiben.

"Das Fleisch war für mich nicht genießbar"


EinProduzent 
Beitragsersteller
 14.08.2024, 14:57

Danke! Das werde ich in Zukunft beachten.

1

Nein sieht für mich nicht so aus.Alsonich wüsste nicht,was da gegen die Richtlinien verstoßen soll.Es ist ein ganz normaler Kommentar

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung