verspätete Rechnungsstellung
Ich habe heute eine Rechnung erhalten für eine Behandlung (Krankenhaus) aus dem April/Mai 2010. Da seitdem bereits 3 Jahre vergangen sind, ohne dass an mich Forderungen gestellt worden wären frage ich mich ob ich überhaupt noch verpflichtet bin die Rechnung zu bezahlen. Der Rechnung liegt ein Schreiben des Krankenhauses bei in welchem ich gebeten werde den Betrag zu überweisen und die verspätete Rechnungsstellung zu entschuldigen. Grund hierfür wäre angeblich ein Ablagefehler in der Datenbank gewesen.
Für Antworten oder Tipps wo ich mich genau zu dieser Frage informieren kann bedanke ich mich bereits im Voraus.
N. Rapp
4 Antworten
Jeder Patient weiß, das der Aufenthalt im Krankenhaus bezahlt werden muß. Wer das schleifen läßt, muß trotzdem bezahlen. Man kann sich aber erkundigen, ob noch eine Rechnung offen ist.
Jetzt hast Du drei Jahre keine Zahlung leisten müssen und nun solltest Du das aber tun. Rechtlich ist keine Verjährung eingetreten, diese wird zum 31.12.2013 wohl aktuell werden,
Somit: Du hast eine Leistung erhalten, das KH hat sich für die verspätete Rechnungsstellung entschuldigt und somit ist es doch eigentlich fair die Rechnung zu begleichen.
Vermutlich wird die Kostenstelle nicht noch einmal entsprechende Termine versäumen und solltest Du die Rechnung nicht zahlen, das Mahnverfahren einleiten. Das macht die Sache nur noch teurer.
Forderungen aus dem Jahr 2010 verjähren am 31.12.2013. Folglich wäre, wenn der Anspruch berechtigt ist, dieser noch zu zahlen.
Korrekt. Vgl. §§ 194 I, 195, 199 I BGB
Leider wirst du den Anspruch noch begleichen müssen, sofern und soweit er berechtigt ist. Sich auf Verjährung zu stützen bringt da leider noch nichts.
die Verjährung wird nicht durch die Rechnungsstellung unterbrochen, sondern erst durch den gerichtl. Mahnbescheid. Wenn das Krankenhaus das nicht bis Dez 13 hinbekommt, muß du nichts bezahlen.