Versorgungsausgleich?

5 Antworten

Du schreibst ihr wollt euch nicht scheiden lassen weil er sonst an Rente verliert. Wenn du während der Ehezeit weniger Rente eingezahlt hast als er dann wird das ausgeglichen, das bedeutet, was er mehr hat als du wird geteilt, somit hat er Abzüge an der Rente. Das Geld geht nicht verloren. Du bekommst das. Mein Ex hat auch gejammert ob wir nicht einen Fehler gemacht hätten beim umschreiben der Steuerklasse von 3 & 5 auf 4 & 4, ER bekomme jetzt 600 DM (damals noch) weniger, Ja erklärte ich ihm genau die bekomme ich jetzt mehr. Lass dich von einem Anwalt beraten. Sonst bist du am Ende die Dumme und er ist fein raus.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Also lieber Mitmensch, als Kolpingsbruder war ich bis Juli letzten Jahres hier in Mönchengladbach insgesamt 12 Jahre als ehrenamtlicher Versichertenberater tätig gewesen. Dass ist das eine und dass andere ist, dass Sie von jemanden vermeintliche sichere Informationen erhalten ohne dass Sie selbst wirkliche richtige Informationen von Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten hätten bedenklich.

Einen Versorgungsausgleich kann nicht verloren gehen, weil dieser im Rahmen einer Scheidung durch das Familiengericht automatisch angestoßen wird und auch seitens einer Partei einseitig für nicht durchführbar erklärt werden kann sieht das Familienrecht nicht vor.

Die im Laufe der Ehe erworbenen Entgeltpunkte werden hälftig aufgeteilt d. h. jeder bekommt die gleiche Anzahl an Entgeltpunkten.

Als von Bruder von zwei älteren und zwei jüngeren Schwestern habe ich ganz schwer den Verdacht daß ihr getrennt lebender Mann Sie durch eine solche Aussage versucht davon abzuhalten, sich das zu holen was ihnen zusteht. Warum ?

Ich kann Sie nur inständig darum bitten sich auch nicht ins Bockhorn jagen, wie zum Beispiel: ein gemeinsamer Anwalt vertritt unser beider Interessen (rechtlich z. B. wenn Kinder da sind oder eine ETW oder Haus, oder finanziell.) Ich weiß dass aus eigener Erfahrung, weil diese Äußerung vor 30 Jahren meine damalige Frau von sich gab. Ein Anwalt kann immer nur eine Person vertreten und deren Interessen, aber niemals zwei in Trennung lebende Eheleute, denen klar ist dass die Ehenicht weiter geführt wird).

I.d. R. wird der Begriff "Versorgungsausgleich" auf der Website des für Sie zuständigen Rentenversicherungsträgers sehr gut und nachvollziehbar erläutert

Und: Hören Sie auf Ihren Anwalt oder Anwältin oder den ehrenamtlichen Versichertenberater/-in ihres Rentenversicherungsträgers (die Beratung ist kostenfrei!!!!!!!!!!!)

Viel Erfolg und Gottes reichen Segen auf ihrem Weg (Sie müssen sich verinnerlichen: Sie verdienen im Leben nur das Beste und dies Verhalten garantiert nicht!)

Kolpingsbruder Ulrich-Bernhard Maria Kieninger (0 21 61 / 55 72 80 )

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Falsch. Eine Verwirkung tritt nur in Härtefällen ein, bzw. wenn zwischen Trennung und Scheidungsantrag mehrere Jahre liegen ( was bei euch nicht der Fall ist), oder einer seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

claudia1881 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 12:38

Na zwischen Trennung und Scheidung liegen ja schon 5 Jahre, wie lange kann man diese Zeit rausschieben?

Rina2020204  20.03.2025, 12:39
@claudia1881

So wie ich das verstanden habe seid ihr getrennt, aber keiner hat bisher die Scheidung eingereicht?

claudia1881 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 12:49
@Rina2020204

Das ist richtig, wir sind seit 1994 verheiratet und seit 2000 getrennt lebend. Wir wollten die Scheidung solange herauszögern wie es geht, weil er sonst Abzüge in seiner Rente hat.

claudia1881 
Beitragsersteller
 20.03.2025, 12:54
@claudia1881

Hatte mich verschrieben, wir sind seit 2020 getrennt lebend.