Versicherungsrecht?

5 Antworten

Ja, die Schäden an deinem Auto für deine Vollkaskoversicherung. Wird dann als zwei getrennte Schäden betrachtet, also zwei mal Selbstbeteiligung fällig. Die Schäden am Parkhaus für deine Haftpflichtversicherung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Schaden, der am Parkhaus verursacht wurde, ist ein Fall für die Haftpflicht. Der Schaden am eigenen Auto einer für die Vollkasko.

kommt auf deinen Vertrag an wenn du nur Haftpflicht hast geht nix wenn du aber Vollkasko hast dann übernimmt das deine Versicherung...

Überlege Dir das aber , denn je nach Schaden wirst Du dann dort auch Hochgestuft.. Plus Selbstbeteiligung wenn ev nötig... Ob das als ein oder getrennte vorgänge gewertet wird ist möglich muß man aber im Vorfeld Klären..

Fremdschäden übernimmt die Haftpflicht zB am Parkhaus und wenns nur Farbe für Malerarbeiten sind ist es ein Unfall und muß dem Betreiber gemeldet werden den sonst ist das Unfallflucht..

Von Experte notting bestätigt

Wenn aufgrund z.B. der Geschwindigkeit eine Kausalität zwischen den beiden Schäden besteht, ist dies ein Versicherungsfall. Sind dies zwei unabhängig zu betrachtende Schäden; dann sind dies auch zwei einzeln zu betrachtende Fälle.


wattdennnu2  07.09.2024, 17:15

Die bislang einzig richtige Antwort.

Sandra45kg 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 16:40

Ah, also 2 Parkschäden in einer Fahrt sind 2 Versicherungsfälle?

Antitroll1234  07.09.2024, 16:43
@Sandra45kg

Wie beschrieben, es kommt drauf an.

Beschädigst deine rechte Seite, steigst aus guckst, steigst wieder ein und vor lauter Aufregung fährst dir nun noch die andere Seite kaputt sind dies zwei Fälle.

Fährst hingegen mit der rechten Seite an einen Pfeiler und vor Schreck ziehst nach links und verursachst noch nen Schaden, ist dies ein Fall.

Hallo

Den Schaden am Parkhaus bezahlt die Haftpflichtversicherung. Wenn du eine Vollkasko hast bezahlt den Schaden an deinem Auto die Vollkasko

Gruß HobbyTfz