Verpflegungspauschale kürzen, trotz Einladung?

3 Antworten

Meine Finanzabteilung behauptet nun, ich müsse meine Verpflegungspauschale täglich kürzen, da ich ja ein Mittagessen erhalten hätte.

Ja musst du.

Dieses ist aber ja nicht von meiner Firma entrichtet worden.

Irrelevant.

Wer hat nun Recht? Warum bekomme ich weniger Geld pro Tag, obwohl meine Firma nicht mehr für mich ausgegeben hat?

Deine Firma hat da Recht. Spesen sind nur insoweit steuerfrei, wie dem tatsächliche Werbungskosten gegenüber stehen, § 3 Nr. 16 EStG:

Steuerfrei sind die Vergütungen, die Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes von ihrem Arbeitgeber zur Erstattung von Reisekosten, Umzugskosten oder Mehraufwendungen bei doppelter Haushaltsführung erhalten, soweit sie die nach § 9 als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen nicht übersteigen;

Also müssen wir in den Werbungskostenabzug nach § 9 Abs. 4a EStG schauen. Dort steht zum Verpflegungsmehraufwand in § 9 Abs. 4a S. 8 EStG etwas zu der Kürzung bei Mahlzeitenerhalt drin:

Wird dem Arbeitnehmer anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung gestellt, sind die nach den Sätzen 3 und 5 ermittelten Verpflegungs pauschalen zu kürzen:
1.   für Frühstück um 20 Prozent,
2.   für Mittag- und Abendessen um jeweils 40 Prozent,
der nach Satz 3 Nummer 1 gegebenenfalls in Verbindung mit Satz 5 maßgebenden Verpflegungspauschale für einen vollen Kalendertag;

Da sich der Werbungskostenabzug durch die Mahlzeitengestellung verringert, müssen auch die Spesen gekürzt werden. Anderenfalls wäre von diesen Spesen Lohnsteuer einzubehalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Also für mich ist das ein ganz normaler Vorgang. In dem Moment, wo ich eine kostenlose Mahlzeit in Anspruch nehmen konnte, z. B. im Rahmen einer Einladung, reduziert das meinen Anspruch auf Verpflegungskosten gegenüber dem Arbeitgeber. Das kenne ich nicht anders.


EinAlexander  26.07.2024, 19:08
z. B. im Rahmen einer Einladung, reduziert das meinen Anspruch auf Verpflegungskosten

Nein. Wenn du eingeladen wirst, ändert das nichts an der Höhe der Verpflegungskostenpauschale.

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ich war im Ausland bei einer Tochterfirma zur Schulung. Dort wurde ich zum Essen von der Firma eingeladen.

Das bedeutet eine Kürzung um 9,60 pro Tag.

Meine Finanzabteilung behauptet nun, ich müsse meine Verpflegungspauschale täglich kürzen, da ich ja ein Mittagessen erhalten hätte.

Korrekt.

Dieses ist aber ja nicht von meiner Firma entrichtet worden.

Ja, aber deine Firma hat einen Dritten damit beauftragt. Daher ist die Kürzung notwendig.

Anders wäre es, wenn ein Kunde dich zum Essen eingeladen hätte - dann würde nichts gekürzt.

Alex