Vermumungsverbot und Helm?

2 Antworten

Das Vermummungsverbot ist Teil des Versammlungsgesetzes und gilt nur bei Versammlungen und Aufzügen, wobei es Ausnahmen gibt, z.B. aus religiösen Gründen.

Dann gibt es weitere Vorschriften, die aber nicht unter das Vermummungsverbot fallen, aber dennoch das Bedecken des Gesichts an bestimmten Orten ganz oder teilweise verbieten.

Die Frage wäre: warum möchte jemand mit einem Motorrad- oder Football-Helm draußen herumlaufen oder Geschäfte betreten? Ich kann darin keinen Sinn erkennen. Welchen Sinn könnte es geben?

Ansonsten gilt Artikel 2 Grundgesetz, das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Solange ich nicht gegen Bestimmungen, Verordnungen oder Gesetze oder "gute Sitten" verstoße, darf ich tun und lassen, was ich will.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn du mit Motorradhelm in einen Laden gehst rechne damit das die das für einen Überfall halten.

Ist also keine gute Idee.


CagoTeddy 
Beitragsersteller
 17.03.2020, 22:38

Ist es denn verboten? Hab grad gelesen dass man sogar Burka tragen darf in Deutschland,wieso darf ich dann keine Helm tragen?

Asporc  17.03.2020, 22:42
@CagoTeddy

Bei dem verbot bin ich mir nur zu ca. 70% sicher das das verboten ist. Der Burka wird eher geduldet nicht erlaubt und dafür habe ich persönlich kein Verständnis.

mmolthagen  18.03.2020, 12:03
@CagoTeddy

Ein Nikab (Burka trägt hierzulande niemand) fällt nun einmal unter den Schutz von Artikel 4 Grundgesetz (Religionsfreiheit). Das ist ein Grundrecht ohne Gesetzesvorbehalt, das heißt, es kann nur eingeschränkt werden, wenn es zu einer Grundrechtskollision gibt und ein schonender Ausgleich der konkurrierenden Rechtsgüter herbeizuführen ist. Dabei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Legitimität, Eignung, Erfordernis, Angemessenheit).

Ein Helm genießt diesen besonderen Schutz nicht, allenfalls den von Artikel 2 Grundgesetz, das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das aber relativ einfach eingeschränkt werden kann (wobei auch da der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt).

mmolthagen  18.03.2020, 15:21
@Asporc

So gut wie keine muslimische Frau trägt eine "Burka", in der Regel handelt es sich um einen Nikab. Das Recht einer muslimischen Frau, diesen zu tragen, ergibt sich neben Art. 2 GG vor allem aus Art. 4 GG.

CagoTeddy 
Beitragsersteller
 19.03.2020, 16:32
@mmolthagen

Kann ich jetzt mit einem Helm rumlaufen oder nicht. Geht ein Footballhelm?

mmolthagen  19.03.2020, 17:14
@CagoTeddy

Kann ja. Kein Gesetz spricht grundsätzlich dagegen (an bestimmten Orten mag es Ausnahmen geben). Es bleibt nur die Frage - warum sollte mensch das wollen?