Vermittlungsvorschlag von Agentur für Arbeit erhalten... Frage🤔?
Hallo Community,
Ich habe mich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und jetzt den ersten Vermittlungsvorschlag erhalten. Das man sich darauf bewerben muss ist mir bereits bekannt. Aber nun würde ich gerne wissen, ob man bei einer Zusage für die Stelle wirklich verpflichtet ist diese dann auch anzunehmen oder kann man dann immer noch aus gegebenen Gründen absagen?
Grüße...
6 Antworten
Wenn bei diesem Vorschlag auch eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten war, dann musst du zumindest auf den Vorschlag reagieren und wenn du der Agentur für Arbeit nur schriftlich mitteilst das du dich nicht beworben hast, dann allerdings wolltest du für das nicht bewerben auch einen wichtigen und am besten belegbaren oder nachvollziehenden Grund haben.
Ansonsten könnte es dann zu einer Sperrzeit nach § 159 SGB - lll von 3 Wochen kommen.
Kannst dir aus dem Internet auch einmal suchen ,, Zumutbare Beschäftigung § 140 SGB - lll ", da findest du auch Ausnahmen, bei denen es dann zu keiner Sperrzeit kommen dürfte.
Du brauchst einen guten Grund dafür die Stelle nicht anzutreten z.b. wenn der Arbeitsvertrag rechtswidrig ist (mindestlohn wird nicht gezahlt etc.).
Grundsätzlich mußt Du den Arbeitsvertrag dann schon annehmen.
Es sei denn, daß "wichtige Gründe" dagegen sprechen.
Ob jedoch die Agentur für Arbeit Deine ggf. wichtige Gründe dann anerkennt, steht auf einem anderen Blatt.
Vermittlungsvorschlag erhalten.
Was besagt das Wort ,Vermittlungsvorschlag , du kannst , mußt aber nicht , es gibt immer einen Grund abzulehnen !
ob man bei einer Zusage für die Stelle wirklich verpflichtet ist diese dann auch anzunehmen oder kann man dann immer noch aus gegebenen Gründen absagen? Ja kann man !
Bitte lesen sie auch die Rückseite dieses schreibens und und den Anhang ! :)
Man muss das nicht annehmen fals es da für gute gründe gibt aber maximal kann man nur 3 Sachen ablehnen und die wollen Dan wissen wieso das nicht geklappt hat das kann Dan auch der Arbeitgeber sagen das es von dir abgesagt worden ist!
Wenn der Vermittlungsvorschlag keine Rechtsfolgebelehrung enthält braucht man sich noch nicht mal bewerben