Eigenbedarf 2. Instanz Vermieter verloren?
Was könnte jetzt der Vermieter, als weitere Maßnahme, gegen uns aushecken um uns aus dem Haus zu klagen?
2 Antworten
Wie ich nachlesen konnte, war die Eigenbedarfskündigung unwirksam, weil der Verwandtschaftsgrad nicht angegeben war, bzw. weil die Person, die nach Euch einziehen sollte, gar nicht wirklich so verwandt war, dass man dafür auf Eigenbedarf kündigen kann.
Die Frage ist zunächst: Braucht er das Haus wirklich für sich oder nahe Verwandte oder will er Euch nur los werden.
Wir hatten auch mal den Fall, dass wir schlechte Mieter los werden wollten. Die Methode "Eigenbedarfskündigung" haben wir sehr schnell verworfen und wir sind dann dazu übergegangen, die Miete drastisch zu erhöhen. Wir wussten, dass das eine langwierige Sache werden kann, aber am Ende war diese Maßnahme erfolgreich.
In Eurem Fall kommt es darauf an, wie viel Spielraum Euer Vermieter nach oben bei der Miete noch hat und wie viel Ihr Euch letztlich leisten könnt.
Danke. Sehr auf den Punkt gebracht. Wird mit der Mieterhöhung schwer werden, da wir in einem Wohngewerbemischgebiet wohnen. Rund herum wird abgerissen und neu gebaut. Nach einem Angebot über seinen Anwalt die Miete von uns aus zu erhöhen, bestand kein Interesse, möchte uns raushaben. Sind weiterhin auf Wohnungssuche, ist aber derzeit sehr schwierig.
je nachdem wie fies die Vermieter sind vom Strom über Wasser, Heizung abstellen.
iwelche rowdies engagieren die nachts Lärm machen usw usf
Oder besser gesagt, je nachdem wie gerne die Vermieter sich strafbar machen.