Vermieterin sauer, was soll ich jetzt machen?
Am Anfang des Monats ging in der Wohnung, die ich mir mit Haustieren und meinem Freund teile die Heizung nicht. Also Vermieterin angerufen blah... Handwerker kam und gut war.
Heute geht bei uns das Wasser nicht mehr richtig und wir haben geguckt ob es evtl. abgestellt wurde von irgendwem, aber die beiden Knöpe an der Wand tun nix, sprich in der Küche geht das Wasser nicht auf, egal wie wir drehen und im Badezimmer kommt nur noch aus einem der Zwei Zuläufe Wasser aka. kein warmes, da kommt nichtmal kaltwasser wenn wir Warm aufdrehen, aber im Kaltwasser-teil kommt noch kalt.
Anschließend haben wir die Waschmaschinenzuläufe geprüft und da kommt noch Wasser, auch wenn wir versuchen es abzustellen.
Nun hab ich deswegen meine Vermieterin angerufen und die meint, mein Freund soll nicht dumm an irgendwas rumfummeln, hat der aber gar nicht, weil aufmal Wasser in der Küche weg war und im Bad auch den ganzen Tag schon kein warmes Wasser ging (wieso auch immer) und wir haben ja erst am Schluss kurz geguckt ob das Wasser in der Küche evtl. außversehen abgedreht wurde, also haben wir ja nicht wirklich was kaputt gemacht.
Nun ist die Vermieterin am stenkern, weil sie schon wieder einen Handwerker anrufen muss.
Und als dann mein Freund das Telefon übernommen hat, rief sie "nochmal dieses Jahr und bei euch kommt keiner mehr, es sei denn ihr hohlt euch wen"
Nun dazu:
Wie oft darf man eigentlich (falls es ein Gesetzt gibt) als Mieter wegen zeugs pro Monat (oder im Jahr) seinen Vermieter anrufen und den einen Handwerker bestellen lassen und ist es rechtens, das meine Vermieterin jetzt schon eigentlich keinen Handwerker mehr kommen lassen will ?
7 Antworten
Vereinfacht ausgedrückt muss die Vermieterin gewährleisten, dass die Wohnung ihrem Verwendungszweck ordnungsgemäß genutzt werden kann. Wenn also Heizung und Wasserversorgung nicht funktionieren, habt ihr jederzeit das Recht die Vermieterin zu informieren und um Kontrolle und Behebung der Mängel zu bitten. Weigert Sie sich, solltet ihr eine Mietminderung ansprechen.
Du darfst da Jederzeit anrufen, wenn etwas mit der Wohnung nicht stimmt. Sollte sich die Vermieterin weigern ihre Pflichten einzuhalten, hast du das Recht das weitere Vorgehen mit Fachkundigen Menschen zu besprechen, was zu Mietkürzungen führen kann.
Bei so einer Vermieterin würde ich dir anraten, den Mieterbund beizutreten. Man weiß nie was noch kommt ;)
Das ist ja ne tolle Vermieterin...
Also generell: Ihr dürft euch so oft bei ihr melden, wie es notwendig ist. Bei vielen Mietverträgen gibt es aber für Reparaturen eine Kleinpauschale. Ihr müsst dann z.B. pro Jahr bis zu 150€ für Handwerker selber zahlen. (Sobald der Rechnungbetrag darüber liegt muss ihn aber komplett die Vermieterin zahlen).
Wasser, Heizung usw. ist nun mal Vermietersache. Wenn das nicht funktioniert muss der Vermieter das reparieren (lassen). Wenn der Mieter in der Lage ist zumindest grobe Fehler wie Absperrhahn vorher zu prüfen, super. Da sollte sie froh sein. Aber sonst ist es halt alles ihr Problem.
Und ihr könntet theoretisch sogar bei fehlender Heizung und entsprechenden Temperaturen die Miete anteilig kürzen. Nur als Hinweis, was ihr für Optionen habt.
Und bei so ner Vermieterin empfehle ich den Mieterschutzbund. Kostet <100€ im Jahr, und ihr habt ne Mietschutz Rechtsschutzversicherung plus Beratung.
Also wenn es um elementare Dinge wie Wasser, Strom und Heizung geht, ist der Vermieter verpflichtet zu springen, egal ob Ihm das gefällt oder nicht.
Das Warmwasser nicht geht kann unter Umständen immer noch an der Heizung liegen!
Wenn Sie meint sauer zu sein, sollte Sie Den Heizungsmenschen anranzen, der evtl. Sperrhähne nach der Reperatur nicht wieder geöffnet hat
Sie ist dazu 100% verpflichtet wenn es um elementare Dinge der Wohnung geht! Egal ob Ihr das passt oder nicht.
Schließlich zahlt Ihr auch dafür Miete.
Warum ich das weiß? Ich bin Vermieter und besonders im Winter kein Warmwasser oder Heizung geht gar nicht und ruft mich spätestens nach 24 std. Auf den Plan, absolute Pflicht!!!!
Guter tip