Vermieter verzögert schriftlichen mietvertrag?

2 Antworten

Bargeld nur gegen schriftliche Quittung im Verkehr mit Vermietern und im Verwendungszweck ist die Vorauszahlung der Miete für Monat, Jahr und Ort anzugeben. Habt ihr eine Quittung mit diesen Angaben? Gibt es ein Protokoll der Wohnungsübergabe? Wurden wenigstens die Schlüssel gegen Quittung ausgehändigt?

Bei diesem dubiosen Vermieter sollte sofort das Grundbuch geprüft werden. Ihr habt ein berechtigtes Interesse und eine unbeglaubigte Ausfertigung reicht aus.

Stellt sich heraus, das der Vermieter nicht Eigentümer des Hauses Ist, dann sofort Betrugsanzeige bei der Polizei machen und abwarten, was passiert.

Ihr habt doch schon einen Mietvertrag, einen mündlichen, der ist natürlich rechtlich voll wirksam.

Ihr solltet das feiern, einen besseren Mietvertrag könnt ihr gar nicht bekommen!


Tommell 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 01:07

Sicher? Mir ist gerade noch nicht nach feiern. Haben ja auch schon einiges an Arbeit, Schweiß und Geld reingesteckt weil wir es ja auch schön haben wollen und es vorher eher etwas runtergekommen war.

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herja  28.07.2024, 01:14
@Tommell

Ja, 100 % sicher.

Das kann dir jeder Anwalt bestätigen.

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Tommell 
Beitragsersteller
 28.07.2024, 01:18
@herja

Das wärs natürlich. Aber sie kann uns ja trotzdem kündigen.. das geht aber dann nur schriftlich, oder?

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herja  28.07.2024, 11:42
@Tommell

Ja, deine Vermieterin kann natürlich kündigen, so wie auch jeder andere Vermieter. Allerdings braucht die Kündigung einen triftigen Grund.

Kündigungsschutz

Der Vermieter darf nur kündigen, wenn er auf einen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) genannten Kündigungsgrund zurückgreifen kann (vgl. § 573 BGB). Eine Kündigung ohne Angaben von Gründen ist demnach unwirksam. Ausgeschlossen ist auch eine Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung. https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-24-kuendigung-durch-vermieter-wann-duerfen-vermieter-kuendigen-welche-schutzrechte-haben-mieter.htm

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Vermieter haben das Recht, ihren Mietern aus verschiedenen Gründen zu kündigen, darunter Zahlungsverzug, Störung des Hausfriedens und Pflichtverletzungen. 
  • Eine Abmahnung ist in einigen Fällen erforderlich, bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann. 
  • Die Kündigung selbst muss bestimmte Angaben enthalten und es gelten unterschiedliche Kündigungsfristen, abhängig von der Dauer des Mietverhältnisses.
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